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12.01.13 / Manche brachten Geld mit / Die Besoldung der Reichskanzler war nur bedingt attraktiv

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 02-13 vom 12. Januar 2013

Manche brachten Geld mit
Die Besoldung der Reichskanzler war nur bedingt attraktiv

Ich tat es nicht um Gehalt und nicht um Lohn, ich tat es um deiner selbst wegen.“ Mit diesen hehren Worten erklärte Adolf Hitler dem deutschen Volk nach seiner Wahl, warum er zum Reichskanzler kandidiert hatte. Folgerichtig verzichtete er medienwirksam auf seine Bezüge als Regierungschef. Dieser Verzicht währte indes nur ein Jahr, denn ab Anfang 1934 kassierte er jährlich 29000 Reichsmark Kanzlergehalt zuzüglich 18000 Reichsmark Aufwandsentschädigung. Dieser Umstand war der gleichgeschalteten Presse naturgemäß keine Meldung wert.

Ganz anders dagegen handelten einige seiner Amtsvorgänger, die sogar noch eigenes Geld mitbrachten. Bismarck beispielsweise bezog ein jährliches Reichskanzlergehalt von 32000 Mark sowie eine Vergütung für Repräsentationskosten in Höhe von 18000 Mark. Allerdings waren seine Kosten für eine angemessene Amtsführung höher als seine Bezüge, so dass er regelmäßig aus persönlichen Einnahmequellen wie Wirtschaftsgütern und Kapitalerträgen Geld zusetzen musste. Auch wenn er diesen Umstand gelegentlich beklagte, fiel ihm dieser Zuschuss nicht schwer, denn seine privaten Einkünfte lagen weit über den Bezügen, die er als Reichskanzler erhielt. Ähnlich verhielt es sich bei seinen Nachfolgern. Auch für sie war das Reichskanzleramt finanziell im besten Fall ein Null­summenspiel. Sie konnten es sich leisten, denn bis zum Zusammenbruch des Kaiserreichs entstammten die Reichskanzler dem wohlhabenden Adel. Das Gehalt spielte für sie kaum eine wichtige Rolle. Einen hohen Stellenwert dagegen hatten Dotationen beispielsweise in Form von Landbesitz, die der dankbare Monarch gelegentlich für besondere Verdienste vergab – primär geschätzt nicht wegen des finanziellen Wertes der Schenkung, sondern wegen der damit verbundenen allerhöchsten Anerkennung und Ehre.

Damit war es mit dem Untergang der Monarchie vorbei. Von nun an zogen bürgerliche Politiker in die Reichskanzlei ein, die überwiegend nicht aus begüterten Verhältnissen kamen und daher auf das Gehalt angewiesen waren. An Zuschüsse aus der Privatschatulle war erst recht nicht zu denken. Die Bezüge der Reichskanzler der Weimarer Republik wurden im Ministergesetz festgelegt. Sie waren so bemessen, dass der Amtsinhaber finanziell abgesichert und von Nebeneinkünften unabhängig war. So bewilligte der Reichstag Heinrich Brüning zum Amtsantritt Ende März 1930 ein Amtsgehalt von jährlich 45000 Reichsmark. Hinzu kam ein örtlicher Sonderzuschlag in derselben Höhe, in der ihn Reichsbeamte bezogen. Außerdem stand dem Kanzler eine Dienstaufwandsentschädigung zu, deren Höhe jährlich im Reichshaushaltsplan festgelegt wurde. Für den Fall, dass er auf die kostenlose Nutzung der Dienstwohnung verzichtete, hatte er Anspruch auf eine Wohnungsentschädigung in Höhe von jährlich 3600 Reichsmark. Schied der Reichskanzler aus dem Amt, stand ihm für die gleiche Anzahl von Monaten, die er Gehalt bezogen hatte, ein Übergangsgeld zu. Danach musste der Ex-Reichskanzler wieder wie jeder Normalbürger für seinen Lebensunterhalt sorgen. J. Heitmann


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