17.04.2024

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12.01.13 / Bafin im Recht

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 02-13 vom 12. Januar 2013

Bafin im Recht
von Rebecca Bellano

Dass italienische Banken darüber verärgert sind, dass sie nicht ungehinderten Zugriff auf das Geld deutscher Sparer haben, ist absolut verständlich. Dass die EU-Kommission sich jedoch der Klage annimmt, regt zur Sorge an. Schließlich ist es Aufgabe der deutschen Bankenaufsicht Bafin, dafür zu sorgen, dass das Geld der deutschen Sparer sicher ist. Dies ist der Fall, wenn die Banken, bei denen das Geld angelegt ist, auch stabil sind. Nötigt eine ausländische Bank jedoch ihre deutsche Tochter, dass vom deutschen Sparer eingesammelte Geld ins Ausland zu überweisen, dann ist es erstens aus dem deutschen Hoheitsgebiet der Bafin verschwunden und sie kann es nicht mehr schützen, und zweitens könnte die deutsche Tochter der Auslandsbank auch in Liquiditätsprobleme geraten, wenn sie zu viel ihrer Gelder abgeben muss. Allein der Gedanke, dass die Bafin hier gegen den freien Kapitalverkehr verstoßen könnte, ist irrsinnig.

Doch offenbar ist es nur aus deutscher Sicht Irrsinn. Denn aus EU-Kreisen ist zu hören, dass eine derartige „Rechtsunsicherheit“ durch eine Bankenunion behoben werden könnte. Es steht zu vermuten, dass diese Regelung nicht im Sinne der deutschen Sparer und Banken verlaufen wird, denn beide profitieren davon, dass die Bafin derzeit noch die Hand schützend über sie hält: Der Sparer, in dem sein Geld nicht zum Ausgleich von Bankenverlusten in Italien herhalten muss und die Banken, in dem sie selbst mit ihrem Geld arbeiten können und auch nicht über die Einlagensicherungssysteme von Auslandsbanken ausgesaugte instabile Konkurrenzinstitute retten müssen.


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