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16.02.13 / »Das ist reiner Populismus« / Volksbanker wehrt sich gegen das neue Beraterregister

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 07-13 vom 16. Februar 2013

»Das ist reiner Populismus«
Volksbanker wehrt sich gegen das neue Beraterregister

So mancher hat sich in den letzten Jahren über seinen Anlageberater geärgert und aufgrund von Falschberatung viel Geld verloren. Das hat auch die Politik erkannt. Um Anleger vor Falschberatung zu schützen, hat sie Ende letzten Jahres das Beraterregister bei der Bankenaufsicht Bafin eingeführt. Doch wenn Peter Aubin, Vorstand der Volksbank Göppingen, Recht hat, schützt das neue Register niemanden, stellt aber dafür die Berater an den Pranger. Daher hat er Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingelegt.

Aubin ist zwar nicht der einzige, der das von der Politik eingeführte Beraterregister für nutzlos hält, selbst Verbraucherschützer meinen, es könne immerhin nicht schaden, doch er ist der einzige, der sich medienwirksam massiv dagegen wehrt. „Die neuen Regelungen bedeuten reinen politischen Populismus und nehmen keine Rücksicht auf die Vorschriften unserer Verfassung“, sagt er auf PAZ-Anfrage, und ein Blick auf das neue, viel bürokratischen Aufwand bedeutende Beraterregister scheint ihm recht zu geben.

Seit dem 1. November müssen alle Banken ihre Wertpapierberater an die Bafin melden. Gehen der Bank Kundenbeschwerden über diese Berater ein, müssen sie diese gleich an die Bafin melden. Diese kann ab einer gewissen Anzahl von Beschwerden Sanktionen erlassen und sogar ein Berufsverbot von bis zu zwei Jahren verhängen. Allerdings prüft sie nicht die Qualität der Beschwerden, sie agiert aufgrund der reinen Anzahl. Gleichzeitig können Kunden auch nicht bei der Bafin anrufen und fragen, ob über ihren Berater Beschwerden vorliegen, sprich das Beraterregister ist absolut intransparent.

„Hier werden 180000 Bankmitarbeiter in ein staatliches Sündenregister aufgenommen, bevor sie überhaupt gegen das Gesetz verstoßen haben“, beschwert sich Aubin. „Das geht viel weiter als die Verkehrssünderkartei in Flensburg: In die kommt man schließlich erst, wenn man die Verkehrsregeln verletzt hat. Weiterhin wird auch das Gleichheitsgebot verletzt, weil das Beraterregister nur für Bankmitarbeiter gilt, die freien Vermögensberater dagegen hiervon ausgenommen sind.“ Angesichts des Umstandes, dass es vor allem Anlageskandale um freie Vermögensberater sind, die für Aufsehen sorgten, fragt man sich, warum die Politik diese außen vor lässt.

Aber von der Politik ist Aubin sowieso tief enttäuscht. „Ob Schwarz-Gelb oder Rot-Grün macht leider keinen großen Unterschied mehr. Generell überbieten sich beide Lager im Geldausgeben und im Staatsinterventionismus“, so der Volksbanker. „Die größte Sünde der schwarz-gelben Regierung: Einerseits predigt sie den Peripheriestaaten (der EU) eine rigorose Sparpolitik, selbst ist sie aber noch nicht mal in Jahren sprudelnder Steuereinnahmen im Stande, einen mindestens ausgeglichenen Haushalt vorzulegen.“ Rebecca Bellano


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