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23.02.13 / Menschenrechte im Blick / Ostpreußen: CIA-Foltergefängnisse mit juristischem Nachspiel

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 08-13 vom 23. Februar 2013

Menschenrechte im Blick
Ostpreußen: CIA-Foltergefängnisse mit juristischem Nachspiel

Zehn Jahre Haft für den früheren Chef des italienischen Militärgeheimdienstes Sismi Nicolò Pollari, so lautet das Urteil eines Mailänder Gerichts im Zusammenhang mit der Verschleppung des ägyptischen Imams Abu Omar aus Italien 2003. Nachdem der Prediger in Mailand entführt worden war, wurde er per Flugzeug vom CIA nach Ägypten gebracht. Nach Angaben des Opfers folgten in den sieben Monaten in einem Hochsicherheitsgefängnis ungezählte Verhöre, bei denen er gefoltert wurde. Die Mailänder Berufungsrichter hoben mit der Verurteilung des Ex-Geheimdienstchefs Pollari und seines Vize Marco Mancini ein früheres Urteil auf. In dem waren beide Geheimdienstler freigesprochen worden – aus Rück-sicht auf das Staatsgeheimnis, so die Begründung.

Aber auch das aktuelle Urteil muss in der Angelegenheit noch nicht das letzte Wort sein. Von Premier Mario Monti wurde inzwischen der Gang zum Verfassungsgericht angekündigt. Der Vorwurf der Regierung: Das Urteil des Mailänder Kassationsgerichts unterminiere die Wahrung der italienischen Staatssicherheit, das Gericht habe seine Kompetenzen überschritten. Auch die USA mussten bereits eine herbe juristische Niederlange einstecken. Bereits zuvor hatte ein italienisches Gericht 23 CIA-Agenten in Abwesenheit wegen ihrer Beteiligung an der Aktion zu Freiheitsstrafen verurteilt.

Ein ähnliches Scheitern bei dem Versuch, die CIA-Praxis der Geheimgefängnisse zu vertuschen, zeichnet sich inzwischen in Polen ab. Bereits Ende Januar hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Polen dazu aufgefordert, alle nötigen Unterlagen nach Straßburg zu schicken, um dort die Vorwürfe von Folter in einem polnischen CIA-Gefängnis aufklären zu können. Noch brisanter ist aus Sicht von Polens Regierung allerdings die Ankündigung des Europäischen Gerichtshofs, die Unterlagen auch öffentlich zu machen. Immerhin soll über den Vorwurf verhandelt werden, dass in dem polnischen Geheimdienststützpunkt unweit von Allenstein mehrere Gefangene monatelang gefoltert worden seien.

Erstaunlich ist die offizielle Reaktion aus Warschau. „Die Zusammenarbeit wird nicht so aussehen, wie es sich Straßburg erwartet. Es liegt nicht im Staatsinteresse Polens, Informationen, die die Sicherheit des polnischen Staates betreffen, öffentlich zu machen“, so Regierungssprecher Pawel Gras. Parteipolitisch gibt es für die Brüs­kierung des internationalen Gerichtshofs aus Sicht der regierenden Koalition um Donald Tusk eigentlich keinen Grund. Die Vorwürfe um das Geheimgefängnis, das den Amerikanern zur Verfügung gestellt wurde, betreffen nicht die eigene Partei, sondern sie beziehen sich auf die Amtszeit von Ex-Premier Leszek Miller und den damaligen Präsidenten Aleksander Kwasniewski. Beide gehören dem postkommunistisch-sozialdemokratischen Lager an.

Obwohl die juristische Aufarbeitung der umstrittenen CIA-Praxis in Gang gekommen ist, scheint der US-Geheimdienst auf die Gefangenenverschleppungen noch immer nicht zu verzichten. Auch im Zusammenhang mit der Aufklärung des Angriffs auf „diplomatische“ Einrichtungen im libyschen Bengasi im September 2012 ist der Hinweis aufgetaucht, dass dabei der Versuch einer Gefangenbefreiung eine Rolle gespielt haben könnte. Demzufolge soll auf dem angegriffenen CIA-Gelände neben einer Lagerhalle mit Waffen auch ein Geheimgefängnis auf libyschem Boden existiert haben. N.H.


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