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23.02.13 / Schatten-ESM im Aufbau / Folgt nun ein Rettungsschirm für Bulgarien und Rumänien?

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 08-13 vom 23. Februar 2013

Schatten-ESM im Aufbau
Folgt nun ein Rettungsschirm für Bulgarien und Rumänien?

Nur Monate nachdem der umstrittene Euro-Rettungsschirm ESM seine Arbeit aufgenommen hat, ist bereits der nächste Hilfsfonds in Vorbereitung. Eine bisher kaum genutzte Möglichkeit des finanziellen Beistands bei Zahlungsbilanzproblemen könnte der Anfangsbaustein für einen zweiten ESM-Fonds sein, so die Befürchtung von Kritikern wie dem CDU-Haushaltexperten Klaus-Peter Willsch. Auf den ersten Blick scheint es bei den aktuellen Plänen der EU-Finanzminister nur darum zu gehen, ein in die Jahre gekommenes Instrument etwas zu modernisieren. Bereits seit 1972 besteht mit der sogenannten „Leistungsbilanzfazilität“ die Möglichkeit, Ländern mit Zahlungsbilanzschwierigkeiten eine Finanzhilfe zu gewähren.

Dass Kritiker nun bei der Neugestaltung des Instruments Alarm schlagen, hat gute Gründe. Angekündigt ist etwa, dass auch für die Nicht-Euro-Länder „vergleichbare Finanzinstrumente“ wie jene geschaffen werden sollen, mit denen Euro-Krisenländern unter die Arme gegriffen wird. Konkret sehen die bisher bekannt geworden Pläne so aus: Für die zehn EU-Länder, die nicht Teil der Euro-Zone sind, soll die EU-Kommission Kredite von insgesamt bis zu 50 Milliarden Euro aufnehmen und bei Bedarf an die jeweiligen Länder weiterleiten können. Wie gewöhnlich würde Deutschland gemäß seinem Anteil am Gemeinschaftshaushalt mit 20 Prozent mithaften – im Extremfall immerhin mit zehn Milliarden Euro.

Brüssel verfolgt mit der milliardenschweren Aufrüstung der „Leistungsbilanzfazilität“ handfeste eigene Ziele. Zum einen will man den zehn Nicht-Euro-Ländern mit günstigen Krediten einen Beitritt zur Währungsunion schmackhaft machen: Der Hilfsfonds als Appetitmacher für den Zugriff auf größere Summen, sobald man erst einmal den Euro übernommen hat. Auch soll eine EU-Haushaltskontrolle, wie sie in der Euro-Zone inzwischen errichtet ist, so für die übrigen Länder möglich werden, sobald sie auf die Kredite zugreifen.

Dass es mittlerweile Zweifel gibt, dass es bei dem genannten Haftungsrisiko für Deutschland bleibt, ist gut nachvollziehbar. So sind inzwischen gleich mehrere abweichende Zahlen für ein angebliches Maximal-Volumen der Hilfskredite aufgetaucht. Der Umstand, dass in Papieren des EU-Parlaments eine Gesamtsumme von 60 Milliarden Euro genannt wird, sorgt hier für Unmut.

Gunnar Beck, Europarechtler an der Universität London, äußerte in der „Wirtschaftswoche“ nach den Erfahrungen mit dem ESM eine entsprechend pessimistische Befürchtung zu dem neuen Hilfsprogramm: „Beim ESM konnten wir beobachten, dass sämtliche Vertragsklauseln, die als Beschränkung gedacht oder zumindest so präsentiert wurden, später weit ausgelegt wurden.“ Der jetzt aufgemöbelte Beistandspakt könnte demzufolge nur ein erster Schritt sein, später könnte jedes Mal die Summe hochgesetzt werden, wenn Brüssel glaubt, einen Bedarf zu sehen. Wie eine Bestätigung solcher Befürchtungen kommt aus dem Europäischen Parlament mittlerweile die Forderung, die Hilfskredite analog zum ESM auch zur Bankenrettung einzuspannen. N.H.


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