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23.02.13 / Etappensieg für alten Zooeingang / Königsberger Landgericht erklärt Streichung von Denkmalschutz-Liste für rechtswidrig

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 08-13 vom 23. Februar 2013

Etappensieg für alten Zooeingang
Königsberger Landgericht erklärt Streichung von Denkmalschutz-Liste für rechtswidrig

Die Leitung des Königsberger Tiergartens hat im Kampf um den Erhalt des historischen Zooeingangs vor Gericht einen wichtigen Etappensieg errungen. Das zuständige Landgericht hat der Klage der Zooleitung gegen die Entscheidung der Regionalregierung, den historischen Eingang von der Liste der zu schützenden Kulturdenkmäler zu streichen, stattgegeben.

Wie die Geschichte des Königsberger Tiergartens, geht auch die seines Haupteingangs bis 1896 zurück. In jenem Jahr wurde der Zoo mit dem damals noch aus Holz bestehenden Eingang eröffnet. Nach einem Brand im Jahre 1935 wurde letzterer in Stein wieder aufgebaut. Es war ein Projekt des Architekten Fried­rich Sassnitz, der auch für eine Reihe weiterer Gebäude entlang der Hufenallee die Entwürfe lieferte. In der Sowjetära wurden die Gebäude verändert, auf ihrem Dach wurden Tier­skulpturen installiert.

Bei der aktuellen Diskussion geht es um den rechten Flügel des Eingangs, in dem das Café Soljanka untergebracht ist. Als im vergangenen Jahr bekannt wurde, dass aufgrund eines neuen, vom Inhaber des Cafés in Auftrag gegebenen Gutachtens das Bauwerk von der Liste der zu schützenden Kulturdenkmäler gestrichen worden war, gab es heftigen Widerstand. Die Tiergartendirektorin Swetlana Sokolowa protestierte heftig gegen diesen Beschluss der Regionalregierung. Sie wies dabei auf die Gefahr hin, dass sich durch die von dem Café-Eigentümer geplante Umgestaltung des Gebäudes das historische Äußere des Zooeingangs vollkommen verändern würde.

Der Inhaber des Cafés Soljanka, Vitautas Lopata, der gleichzeitig Duma-Abgeordneter ist, rechtfertigt den Auftrag zu dem neuen Gutachtens damit, dass die Veranda, die schon seit einigen Jahren über dem Café in Betrieb ist, ohne Baugenehmigung gebaut worden sei. Um den Formalitäten Genüge zu tun, sei es deshalb notwendig, den Gebäudekomplex aus dem Register der Baudenkmäler herauszunehmen. Dieser Argumentation Lopatas folgte die Gebietsregierung und strich den Haupteingang des Tiergartens aus der Liste der Objekte des kulturellen Erbes der Stadt. Eine entsprechende Verordnung trägt die Unterschrift von Vizegouverneur Jewgenij Morosow.

Naheliegenderweise stützt das von Lopata in Auftrag gegebene Gutachten diese Entscheidung. Es stammt von der in Saratow ansässigen Firma „Expertisen der Region Wolga“. Ihr Urteil lautet, dass „der zentrale Eingang zum Tiergarten kein Merkmal eines Objekts des kulturellen Erbes und besonderen kulturgeschichtlichen Wertes trägt“. Daraufhin erteilten die Stadtverwaltung und der regionale Denkmalschutz die Genehmigung, das Gebäude von der Liste zu streichen.

Nach diesem Misserfolg bei den Behörden wandte sich die Zooleitung mit einer kreativen Aktion an die Öffentlichkeit. Sie ließ ein Banner an der Umzäunung des Zoos aufhängen, auf dem zu lesen war: „Dank eines bestellten Gutachtens des Café Soljanka wurde der Eingang des Tiergartens am 9. November 2012 aus dem Register des kulturellen Erbes des Königsberger Gebiets gestrichen“. Dieses Banner blieb allerdings nicht lange an seinem Ort. Vermutlich rissen Mitarbeiter des Cafés es wieder herunter. Allerdings reichte die kurze Information, um die Diskussion über das Geschehene anzuheizen. Einige empörte Menschen blieben vor dem Eingang stehen und protestierten gegen diese Verordnung.

Es war Gouverneur Nikolaj Zukanow persönlich, der schließlich entschied, dass das Gericht über die Angelegenheit entscheiden müsse. Die Zooverwaltung reichte gemeinsam mit der Justizverwaltung, die bis dahin untätig gewesen war, eine Klage vor dem Landgericht gegen die Entscheidung der Regionalregierung ein.

Das Gericht entschied zugunsten der Antragsteller und erklärte die Verordnung der Gebietsregierung für rechtswidrig. Die Begründung lautete, dass die Verordnung unter Verletzung der Gesetzgebung über den Schutz von Objekten des kulturellen Erbes zustande gekommen sei. Die Gesetzgebung der Russischen Föderation sehe nämlich vor, dass die Statusänderung eines bisherigen Objektes des kulturellen Erbes nur aufgrund einer Verordnung der russischen Regierung in Moskau vorgenommen werden dürfe.

Nach dieser Gerichtsentscheidung will die Zoodirektorin Swetlana Sokolowa nun den Denkmalschutz dazu bringen, dem gesamten Zoo einschließlich des Haupteingangs den Status eines Architekturensembles mit besonderen Schutzzonen zu verleihen.. Jurij Tchernyschew


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