25.04.2024

Preußische Allgemeine Zeitung Zeitung für Deutschland · Das Ostpreußenblatt · Pommersche Zeitung

Suchen und finden
16.03.13 / Gier!

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 11-13 vom 16. März 2013

Zwischenruf
Gier!

Unter dem Stichwort „Gier“ wird in dieser Republik eine Kampagne gegen die Bezahlung der Vorstandsmitglieder großer Konzerne sowie gegen die Vergütung und Boni der oberen Ebene der Investmentbanker geführt. Die Debatte ist von Scheinheiligkeit und selektiver Wahrnehmung geprägt. Die Wortführer dieser Dis-kussion wollen bei den Menschen im Lande als Gutmenschen wahrgenommen werden; alle, die hier nicht lautstark mitmachen, werden als die Beförderer der Gier im Lande stigmatisiert.

Keine Frage, die Vergütung einer bestimmten Schicht der Investmentbanker ist völlig aus dem Ruder gelaufen. Wenn die Leitung der Großbanken hier nicht gegensteuert, ist der Gesetzgeber gefordert. Zu beachten ist, dass dieses Problem weltweit auftritt, also nicht nur bei uns in Deutschland. Das erschwert die Lösung enorm.

Die Kritik an der Bezahlung der Vorstände der Dax-Konzerne ist dagegen eine Neid-Kampagne. Sicherlich verdienen die Damen – es sind nur wenige – und Herren sehr sehr viel. Aber wo ist das Problem? Solange es den Unternehmen gut geht, werden nicht nur die Führungskräfte, sondern alle Mitarbeiter entsprechend entlohnt. Die Mitarbeiter der großen deutschen Autokonzerne erhalten nicht nur hervorragende Sozialleistungen, sondern auch 13 Monatsgehälter und zuzüglich einen Jahresbonus in Höhe von etlichen tausend Euro. Wir leben in einer Leistungsgesellschaft. Leistung soll sich lohnen.

Wenn man über Gier in unserer Gesellschaft reflektiert, müssten noch ganz andere Bereiche in den Blick kommen. Da wäre zu nennen, die Vergütung der Medienschaffenden bei ARD und ZDF, die Bezahlung der EU-Beamten, die EU-Agrarsubventionen, die kriminellen Machenschaften im Lebensmittelbereich und die Milliarden-Subventionen aus dem Bundeshaushalt. Die Aufzählung ist keineswegs vollständig. Die Dienstpostenbewertung in der höheren Beamtenlaufbahn ist korrekturbedürftig. Muss ein Samtgemeindebürgermeister einer Samtgemeinde mit 25000 Einwohnern nach B3 wie ein Leitender Ministerialrat oder Regierungsdirektor bezahlt werden? Wilhelm v. Gottberg


Artikel per E-Mail versenden
  Artikel ausdrucken Probeabobestellen Registrieren