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16.03.13 / Rechtsbrecher soll bleiben / Abgelehnter Asylbewerber spielt mit dem Staat Katz und Maus

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 11-13 vom 16. März 2013

Rechtsbrecher soll bleiben
Abgelehnter Asylbewerber spielt mit dem Staat Katz und Maus

Bereits im Dezember 2012 erteilte das Landratsamt Passau dem Ugander Patras Bwansi einen Ausweisungsbescheid. Der Asylantrag des Mannes, der von sich behauptet, in seiner Heimat politisch verfolgt zu sein, wurde im März 2012 als unbegründet abgelehnt. Unter anderem behauptete er, verfolgt zu sein, weil er sich für die Rechte Homosexueller einsetze – ein inzwischen sehr beliebtes Vorbringen. Im Bescheid wird ihm vorgehalten, er gefährde durch seinen Aufenthalt die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Zudem habe er bei der Beschaffung eines neuen Passes nicht mitgewirkt.

Tatsächlich ist die Liste der Rechtsverstöße Bwansis beachtlich. Es beginnt mit der fortlaufenden Verletzung der Residenzpflicht, der er als „geduldeter“ Ausländer nach Ablehnung eines Asylverfahrens nachkommen muss. Der Ugander weigerte sich, auf dem Ausländeramt ihm vorgelegte Erklärungen zu unterschreiben, und war im November 2012 an der Besetzung der nigerianischen Botschaft in Berlin beteiligt. Dadurch wurde er auch zur außenpolitischen Belastung.

Zurzeit hält sich Bwansi im vom Kreuzberger Bürgermeister Franz Schulz (Grüne) geduldeten „Flüchtlingscamp“ am Oranienplatz auf. Seine Einstellung zur Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland machte Bwansi bereits vor einem Jahr deutlich, als er sich weigerte, eine Registrierung beim Ausländeramt als „Geduldeter“ zu beantragen. Mit den Worten „Mein Versteck ist die Öffentlichkeit“ gab er zu erkennen, dass er sich stark fühlt. Seine Rechtsanwältin Petra Haubner unterstützt ihn darin: „Die Argumentation (des Bescheides) ist rechtswidrig.“ Sie ignoriert, dass mit der öffentlichen Zustellung des Ausweisungsbescheides im Dezember die einmonatige Klagefrist verstrichen ist. Haubner meint stattdessen, dass nur bei Vorliegen einer Straftat eine Ausweisung Bwansis in Frage komme.

Das wirft allerdings die Frage auf, warum die zuständigen Berliner Behörden (die von Innensenator Frank Henkel und Justizsenator Thomas Heilmann, beide CDU) wegen der Botschaftsbesetzung keine Anzeigen erstattet haben, obwohl das öffentliche Interesse an der Verfolgung dieser Aktion unbestreitbar ist. Nun muss sich noch herausstellen, wie ernst es die Behörden in Bwansis legalem Aufenthaltsort Passau mit der Ausweisung meinen, oder ob deren rigides Vorgehen nicht mehr ist als warme Luft im bayerischen Wahlkampf. Theo Maass


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