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16.03.13 / Papierkram, der sich lohnt / Komplizierte Antragsstellung schreckt offenbar viele ab

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 11-13 vom 16. März 2013

Papierkram, der sich lohnt
Komplizierte Antragsstellung schreckt offenbar viele ab

Eigentumsrückgabe nach fast 70 Jahren ist keine ganz einfache Sache. Im Falle Serbiens kommt die räumliche Entfernung hinzu, die Anträge müssen mit etlichen beglaubigten Nachweisen in Serbien selbst versendet werden. Kein Wunder, dass sich die Zahl der Anträge bisher sehr in Grenzen hält. Wenn von den einst 350000 Donauschwaben im heutigen Serbien geschätzt jeder siebte restituierbares Eigentum besaß, könnten heute 50000 Erben einen Antrag stellen. „Tatsächlich hat die serbische Restitutionsagentur bis 31. Dezember 2012 erst wenige Dutzend Anträge bekommen, davon gut drei Viertel aus Deutschland, die anderen aus Österreich“, erläutert Rudolf Reimann, der Bundesvorsitzende des Verbands der Volksdeutschen Landsmannschaften Österreichs (VLÖ) – quasi der dortige Bund der Vertriebenen.

Die geringe Zahl hat in Serbien selbst für Verwunderung gesorgt. und so hat sich der Chef der serbischen Restitutionsagentur Strahinja Sekulic selbst an Reimann gewandt. Er wollte die Gründe erfahren und zusammen mit der Landsmannschaft auf die Restitutionsmöglichkeit hinweisen. Es folgte Ende Februar eine Informationsveranstaltung des VLÖ mit Vertretern der serbischen Botschaft und des österreichischen Außenministeriums im Haus der Heimat in Wien.

Schon seit Inkrafttreten des Gesetzes informieren die Donau-schwaben in Deutschland und Österreich laufend über das Gesetz. Das österreichische Außenministerium tut dies außerdem auf seiner Internetseite. In den Zeitungen war über dieses Thema zwar viel in Serbien zu lesen, aber nur wenig in Österreich und so gut wie nichts in Deutschland.

„Man braucht faktisch einen Anwalt, schon zur Beschaffung von Dokumenten in Serbien und weil der Antrag in serbischer Sprache zu stellen ist“, erläutert Reimann. Nötig sind Belege wie die Konfis-kationsurkunden, Geburtsurkunden und Todeserklärungen von Alteigentümern, die nicht selten in jugoslawischen Lagern oder in sowjetischer Gefangenschaft ums Leben gekommen sind. Außerdem gilt serbisches Erbrecht.

„Diesen Aufwand scheuen manche“, bedauert Reimann, der bereits eine Lösung anbieten kann. „Wir haben Vereinbarungen mit Vertrauensanwälten in Serbien geschlossen. Sie bearbeiten normale Fälle für eine Pauschale von 500 Euro zuzüglich fünf Prozent der eventuellen Entschädigungszahlung, was nach serbischem Recht möglich ist.“ Dazu kommen noch gewisse Übersetzungskosten.

Reimann glaubt nicht, dass die bürokratischen Hürden absichtlich errichtet worden sind, um den Gesetzeszweck zu unterlaufen, die Anforderungen seien nachvollziehbar. Noch weniger ist er der Meinung, dass die Donauschwaben an Wiedergutmachung nicht mehr interessiert seien. „Seit Jahresanfang sind in Serbien sicher viele weitere Anträge eingegangen.“ Er selbst habe acht Monate gebraucht, um seinen Antrag fertigzubekommen. Da die Frist in knapp einem Jahr endet, sollte man jetzt keine Zeit mehr verlieren. Umfassende Informationen einschließlich der Adressen der Vertrauensanwälte gibt es auf der Internetseite des VLÖ unter www.vloe.at. K.B.


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