20.04.2024

Preußische Allgemeine Zeitung Zeitung für Deutschland · Das Ostpreußenblatt · Pommersche Zeitung

Suchen und finden
30.03.13 / Schleppende Umstellung / Sepa: Vor allem Vereine haben noch nicht erfasst, was das bedeutet

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 13-13 vom 30. März 2013

Schleppende Umstellung
Sepa: Vor allem Vereine haben noch nicht erfasst, was das bedeutet

Zwar hat fast jeder schon einmal gehört, dass im Rahmen der Vereinheitlichung des europäischen Zahlungsraums die heutigen Kontonummern durch 34-stellige ersetzt werden, aber für die meisten ist diese Regelung noch lange hin. Für Privatpersonen greift sie offiziell auch erst 2016.

Da selbst Firmen sich zu wenig auf die Umstellung vorbereiten, will die Bundesbank mehr als zehn Millionen Flugblätter verteilen und in großen Anzeigenkampagnen darauf hinweisen, was die Folgen dieser Vereinheitlichung im Zahlungsverkehr für jeden einzelnen sind. Ab Februar 2014 können Firmen und auch Vereine, die wie Firmen behandelt werden, Lastschriften nur noch nach dem neuen Sepa-Standard bei ihrer Bank in Auftrag geben. Und so werden Privatpersonen in den nächsten Monaten von ihrer Versicherung, ihrem Vermieter und ihrem Sportverein Post erhalten, in dem diese darum bitten, ihnen die neue Iban-Kontonummer und die neue Bankleitzahl BIC mitzuteilen. Da viele Bürger gar nicht wissen, wie ihre neue Nummer lautet, müssen sie wiederum bei ihrer Bank besagte Nummern erfragen. Oft steht sie aber auch schon hinten auf den EC-Karten.

Da Firmen immerhin Abteilungen haben, die sich professionell mit dem Thema Zahlungsverkehr beschäftigen, dürften die meisten Unternehmen bis zum Stichtag zumindest die technische Abwick-lung weitestgehend geklärt haben. Brenzliger wird es bei Vereinen, bei denen ehrenamtlich tätige Kassenwarte nicht nur alle Mitglieder anschreiben und die Technik beschaffen müssen, sondern auch den damit verbundenen zusätzlichen Papierkram erledigen sollen. Denn während das bewährte deutsche Lastschriftverfahren ziemlich unbürokratisch ist, eine kurze unterschriebene Einzugsgenehmigung des Vereins-mitgliedes am Ende der Beitrittserklärung reicht, sieht die europaweit einheitliche neue Sepa-Regelung viele zusätzliche Hürden vor. So muss unter anderem eine Gläubiger-Mandatsnummer für jedes Vereinsmitglied beziehungsweise jeden Kunden bei der Deutschen Bundesbank beantragt werden. Diese veranschlagt derzeit Bearbeitungszeiten von etwa sechs Wochen, bevor sie die wichtige Nummer, ohne die nichts läuft, zuschickt.

Außerdem wird eine Referenznummer benötigt, und der Zahlungsempfänger muss selbst bei immer wiederkehrenden Zahlungen den Zahlungspflichtigen informieren. Wie diese Information aussehen soll, ob eine E-Mail reicht oder ein Brief notwendig ist, ist noch umstritten. Da ältere Menschen oft keinen E-Mail-Zugang haben, bleibt oft nur die Versendung von Briefen, was die Portokosten erhöhen wird. Auch müssen Briefbögen und Informationsmaterialien mit neuer Iban-Kontonummer gedruckt werden, damit jene, die nicht wollen, das Geld per Lastschrift eingezogen wird, überweisen können. Wer mit der Umstellung nicht rechtzeitig fertig wird, dem drohen Geldstrafen und Liquiditätsprobleme, da die Banken die Aufträge mit alten Kontonummern ab Februar 2014 nicht mehr ausführen. Bel


Artikel per E-Mail versenden
  Artikel ausdrucken Probeabobestellen Registrieren