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13.04.13 / Türkische Tricks / Ankara informiert nicht über Wiedereinbürgerungen

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 15-13 vom 13. April 2013

Türkische Tricks
Ankara informiert nicht über Wiedereinbürgerungen

Die Türkei teilt deutschen Behörden nicht mit, wenn in Deutschland eingebürgerte Türken zusätzlich einen türkischen Pass erwerben. Dabei verlieren im Regelfall deutsche Staatsbürger automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn sie diejenige der Türkei annehmen.

Im Jahr 2004 wurde publik, dass etwa 50000 Deutsch-Türken illegal einen deutschen Pass besaßen, da türkische Behörden sie heimlich wieder eingebürgert hatten. Wie das Nachrichtenmagazin „Focus“ herausfand, hatte das türkische Innenministerium im Jahr 2001 per Erlass alle 81 Gouverneursämter angewiesen, von Deutschland verlangte Personal-Registerauszüge zu manipulieren. Da deutsche Gesetze eine Doppelstaatsangehörigkeit nicht zuließen und dadurch Türken „Schwierigkeiten“ bekommen könnten, solle die türkische Staatsangehörigkeit nicht genannt werden. Dazu müsse „das Zeichen in dem Kästchen ,chek‘ auf dem Bildschirm gelöscht werden“, zitierte der „Focus“ aus dem Erlass. Als es darüber zum Streit zwischen Berlin und Ankara kam, wurde der Erlass offiziell zurückgenommen. Allerdings informiert die Türkei deutsche Behörden weiterhin nicht, wenn sie (Wieder-)Einbürgerungen deutscher Staatsangehöriger vornimmt.

Im Jahr 2005 hatte der damalige bayerische Innenminister Günther Beckstein 46000 türkischstämmige Personen im Freistaat angeschrieben und um ehrliche Auskunft über ihren Aufenthaltsstatus gebeten. Wie sich herausstellte, besaßen allein in Bayern 6000 Personen illegal einen deutschen Pass. Sie durften somit auch nicht an der Bundestagswahl 2005 teilnehmen.

Wie ein Sprecher des Bundesinnenministeriums (BMI) auf Anfrage der PAZ mitteilte, wurde ein Übereinkommen über den Austausch von Einbürgerungsmitteilungen aus dem Jahr 1964 von Deutschland nicht gezeichnet, weil Vertragsparteien des Übereinkommens inzwischen nur noch einige EU-Mitgliedstaaten sind. Deren Staatsangehörige würden in Deutschland eingebürgert, ohne dass sie ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben müssen. Daher wäre für Deutschland allein die Türkei als Vertragspartner von Interesse gewesen. Diese hatte das genannte Abkommen zwar 1970 ratifiziert, es im Jahr 2010 jedoch wieder gekündigt. „Da die Kündigung sich schon lange vorher angedeutet hatte“, so das BMI, habe es deutscherseits nahegelegen, „diesen Ansatz nicht weiterzuverfolgen“.

Man bemühe sich, ein entsprechendes Abkommen mit Ankara abzuschließen. Die Türkei habe sich bisher „aus Gründen des Datenschutzes“ daran gehindert gesehen. Sie habe jedoch eine weitere Prüfung zugesagt. Im deutschen Passrecht gebe es die bußgeldbewehrte Pflicht für die Inhaber deutscher Ausweise, den Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit unverzüglich anzuzeigen.

Der nach dem Tod von Jonny K. in die Türkei geflüchtete mutmaßliche Täter mit deutscher Staatsangehörigkeit Onur U. hatte 1998 heimlich auch die türkische Staatsbürgerschaft erworben. Darüber hat die Türkei erst jetzt – fast ein halbes Jahr nach der Bluttat in Berlin – deutsche Stellen informiert. Michael Leh


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