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11.05.13 / Alle Regeln gebrochen / »NSU-Prozess«: Die Medienrepublik von ihrer hässlichsten Seite

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 19-13 vom 11. Mai 2013

Alle Regeln gebrochen
»NSU-Prozess«: Die Medienrepublik von ihrer hässlichsten Seite

Als wäre das Urteil schon gesprochen: Im Fall Zschäpe verkümmert die Presse zum trostlosen Rudeljournalismus.

Zum Auftakt des „NSU-Prozesses“ gegen die Hauptangeklagte Beate Zschäpe hat ein Großteil der Medien endgültig alle guten Regeln fahren lassen. Der journalistische Kodex der Ver­dachts­be­richterstattung, der zwingend vorschreibt, niemanden als Täter zu bezeichnen, bevor er rechtskräftig verurteilt ist, scheint der Vergangenheit anzugehören.

Schlimmer noch: Jeder Zweifel an der offiziellen Version von den zehn Morden wird mit schwerer moralischer Verurteilung bestraft. Wer den Kodex im Fall Zschäpe noch einhält oder gar öffentlich verteidigt, hat damit zu rechnen, der Sympathie mit mutmaßlichen brauen Massenmördern verdächtigt zu werden. Daher, und wohl weniger aus eigener Überzeugung, wagt es die große Mehrheit der Medienmacher nicht, sich dem allgemeinen Zug zu entziehen. Das Resultat ist ein trostloser Rudeljournalismus, der sich in einen Wettbewerb um die massivste Vorverurteilung, die derbsten Verwünschungen und die monumentalste historische Einordnung des Prozesses gestürzt hat.

Während solche Tabus die einen tatsächlich abschrecken, wecken sie bei anderen indes erst recht Misstrauen. Auch wenn kritische Berichte zu der Mordserie in jüngster Zeit so gut wie nicht mehr veröffentlicht wurden – in der Frühphase der Ermittlungen konnten die Deutschen in etlichen Medien vom „Spiegel“ über den „Stern“ bis zur „Leipziger Volkszeitung“ und natürlich auch der PAZ allerhand Irritierendes erfahren. Spuren wurden offengelegt, die Zweifel säen an der offiziellen Darlegung. Merkwürdigerweise haben die meisten Medien in ihrer Gesamtbewertung die eigenen Rechercheergebnis­se kaum mehr berücksichtigt und folgen stattdessen alle der gleichen Version, die sämtliche Einwände beiseiteschiebt. Dabei enthält die Geschichte der zehn Morde wie die des NSU, von den Anfängen bis zum Ende in jenem mysteriösen Doppelselbstmord und der hastigen Aktenvernichtungen beim Verfassungsschutz, mehr als genug Ungereimtheiten.

Der Vorsitzende Richter bei dem Münchener Prozess ist nicht zu beneiden. Der Druck, der gegen ihn aufgebaut wurde, erfordert enormes Stehvermögen. Das zeigte bereits die Posse um die Besucherplätze, bei der das Gericht nachgegeben hat, nur um danach gleich wieder unter Feuer zu geraten, weil sich einzelne „Qualitätsmedien“ ausgebootet fühlten.

Das Gericht machte in dem Gezerre leider den Eindruck, sich von öffentlicher Empörung erschüttern zu lassen. Das aber darf in einem Rechtsstaat nicht sein. Auf Richter Manfred Götzl lastet nun die schwere Aufgabe, die Souveränität des Gerichts zurückzugewinnen. Versagt er dabei, indem er sich politischem oder medialem Druck gegenüber schwach zeigt, wird der Rechtsstaat dauerhaft Schrammen aus diesem Prozess davontragen. Hans Heckel


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