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01.06.13 / »Unglückliche Umstände« / Gewalttäter im Fall Jonny K. können mit milden Strafen rechnen

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 22-13 vom 01. Juni 2013

»Unglückliche Umstände«
Gewalttäter im Fall Jonny K. können mit milden Strafen rechnen

Jonny K. wurde im Oktober 2012 auf dem Berliner Alexanderplatz totgetreten und totgeschlagen. Doch wegen Totschlags ist keiner der sechs mutmaßlichen Täter vor dem Berliner Landgericht angeklagt. Dabei haben sogar Mitangeklagte ausgesagt, dass zum Beispiel Bilal K. (24) Jonny K. auf den Kopf getreten habe. Regelmäßig ist davon auszugehen, dass beim Treten gegen den Kopf eines Opfers der Täter mindestens mit bedingtem Tötungsvorsatz handelt, also den Tod des Opfers in Kauf nimmt. Doch während das in Berlin noch nicht einmal der Staatsanwalt erkennt, ließ der Vorsitzende Richter Helmut Schweckendiek am dritten Verhandlungstag auch noch die Bemerkung fallen, beim Tod von Jonny K. habe es sich „um eine Verkettung unglücklicher Umstände“ gehandelt. Rechtsmediziner hatten zuvor erklärt, dass der Schädel des Opfers vier schwere Verletzungen aufwies, von denen jede einzelne die massive Gehirnblutung ausgelöst haben könnte, die zu seinem Tod führte. Es war nicht feststellbar, welche der Verletzungen durch einen Tritt, Fausthieb oder vielleicht Sturz infolge des Angriffs herrührten.

Nicht nur der Ex-Amateurboxer Onur U. war längst wegen Gewaltdelikten bekannt. Wie jetzt herauskam, beging der Mitangeklagte Melih Y. bereits 2007 mit zwei weiteren Türken einen Raubüberfall auf zwei deutsche Mädchen im Volkspark Humboldthain. „Das liegt ja schon länger zurück“, meinte Richter Schweckendiek. „Hatten Sie zuhause ein eigenes Zimmer“, fragte er die Angeklagten. Ja, das hatten sie alle. Schweckendiek hatte bereits 2012 drei junge Täter aus arabischen und türkischen Familien, die wegen brutaler Gruppenvergewaltigung einer 20-jährigen angeklagt waren, nur zu Bewährungsstrafen verurteilt. Michael Leh


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