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15.06.13 / Fatale Geheimniskrämerei / Öffentlich-rechtliche Sender sollen endlich Finanzierung offenlegen

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 24-13 vom 15. Juni 2013

Fatale Geheimniskrämerei
Öffentlich-rechtliche Sender sollen endlich Finanzierung offenlegen

Rund 7,5 Milliarden Euro Gebühreneinnahmen verzeichneten die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten 2012. Trotz jüngster Gebührenanpassung nach oben auf 17,98 Euro fehlen den öffentlichen Sendeanstalten jährlich 84 Millionen Euro, so deren Bedarfsermittler.

Selten kommt es vor, dass der Quotenmagnet der ARD, der „Tat-ort“, sonntags weniger Zuschauer vor den Fernseher lockt als die Konkurrenz. Der jüngste Krimi aus Bremen fiel aber in der Zuschauergunst mit 18,2 Prozent Sehbeteiligung auf Platz zwei ab. Auch das ZDF-Flagschiff „Wetten dass“ floppte jüngst. Wie viel Geld die Sendeanstalten für die Sendungen ausgeben, bleibt trotz Gebührenfinanzierung durch den Bürger ein Geheimnis. Der „Bund der Steuerzahler“ will die Summe jetzt ermitteln. „Wir haben einen detaillierten Zehn-Punkte-Plan für mehr Transparenz erarbeitet und dem ARD-Generalsekretariat übermittelt“, sagte Verbandspräsident Reiner Holznagel „Handelsblatt Online“.

Auch andere Organisationen kritisieren die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten. Auslöser sind jüngste Zahlen der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF): Zwischen 2013 und 2016 fehlen ARD, ZDF, Arte und Deutschlandradio jedes Jahr rund 84 Millionen Euro, Ausgaben für Spartenkanäle eingerechnet. Gerade die Verlagerung von Kultur auf diese Spartensender sei ein Problem, sagte jetzt Nordrhein-Westfalens Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD), verteidigte jedoch den neuen Rundfunkbeitrag. Bei den Sendern heißt es, die Rundfunkgebühren blieben bis Ende 2014 auf dem derzeitigen Stand. Für die Zeit danach ist eine Gebührenerhöhung zur Deckung der Finanzierungslücke indes absehbar.

Der Streit um das neue Gebührenmodell hält zudem an. Die NDR-Mitarbeiterin und studierte Betriebswirtin Anna Terschüren, die nebenberuflich eine Doktorarbeit verfasst hat, in der sie zu dem Schluss kommt, dass die flächendeckende neue Haushaltsabgabe nicht verfassungskonform sei, hat mit Bestnote bestanden und ist somit wissenschaftlich unangreifbar. Der Sender ist darüber nicht erfreut: „Neue Erkenntnisse“ sehe man nicht.

Seit Februar arbeitet die „Aktion Gläserner Rundfunk“ der „Stiftung Medienopfer“ ebenfalls für mehr Offenlegungspflichten der Gebührensender. Die sperren sich, auch in der Frage der Offenlegung der Gehälter ihrer Spitzenverdiener. „Würden wir das veröffentlichen, gäbe es sofort Neiddebatten, die sehr heftig werden könnten“, erwiderte ZDF-Intendant Thomas Bellut auf eine entsprechende Forderung des medienpolitischen Sprechers der FDP-Bundestagsfraktion Burkhardt Müller-Sönksen.

Die vom WDR-Chefredakteur Jörg Schönenborn als „Demokratie-Abgabe“ geschönte „Gebühr für alle“ (ARD-Jargon) macht zudem wegen zahlreicher Ausnahmen von sich reden. So müssen Blinde und Taube jetzt zahlen, freiwillige Feuerwehren aber nicht und auch die Polizei spart. Eine Klage von Kleingärtnern gegen ihre Abgabenhöhe wurde jüngst vom Bundesverfassungsgericht gar nicht erst angenommen. Doch auch der Einzelhandel will klagen: Hier sei seit der Gebührenreform das Vier- bis Fünffache zu zahlen, kritisierte jüngst ein Manager des Handelskonzerns Rewe. SV


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