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13.07.13 / Wie Küstrin Residenzstadt wurde / Erst ein Regelverstoß seines Vaters machte Markgraf Johann zum Landesherren

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 28-13 vom 13. Juli 2013

Wie Küstrin Residenzstadt wurde
Erst ein Regelverstoß seines Vaters machte Markgraf Johann zum Landesherren

Aus heute nicht mehr ganz nachvollziehbaren Gründen verstieß Kurfürst Joachim I. (1484–1535) gegen die bestehenden Erbregeln im Hause Brandenburg und teilte seine Lande testamentarisch zwischen seinen beiden Söhnen auf. Sein 1505 geborenes ältestes Kind, Joachim II., erhielt nach seinem Tod am 11. Juli 1535 neben der Kurfürstenwürde die Mittelmark, die Uckermark, die Grafschaft Ruppin sowie die Altmark und Prignitz, während sein am 3. Au-gust 1513 im Schloss zu Tangermünde zur Welt gekommenes jüngstes Kind, Markgraf Johann von Brandenburg-Küstrin, die Neumark nebst dem Land Sternberg, die Fürstentümer Crossen und Züllichau sowie die Herrschaften Cottbus und Peitz erbte. Von der testamentarisch ihnen zugestandenen Möglichkeit einer gemeinsamen Regierung machten beide Brüder keinen Gebrauch, so dass sich für einige Jahrzehnte die Brandenburger Hohenzollern in eine Haupt- und eine Nebenlinie spalteten.

Im völligen Gegensatz zu seinem schlaffen und initiativlosen älteren Bruder erwies sich Markgraf Johann, der sich als Residenz die Stadt Küstrin auswählte, als ein sehr tüchtiger und befähigter Regent, der in seinem politischen wie wirtschaftlichen Wirken beträchtliche Ähnlichkeit mit seinem direkten Nachkommen Fried­rich dem Großen erkennen ließ. Johann hatte die allermeisten seiner positiven Eigenschaften von seiner Mutter, der dänischen Prinzessin Elisabeth, geerbt. Im Gegensatz zu seinem zeitlebens streng katholischen Vater erwies sich Johann gleich seiner Mutter als überzeugter Protestant und förderte in seinen geerbten Landen die Reformation, wo er nur konnte. Er hatte eine gute Erziehung genossen und galt als fester Lateiner sowie guter Mathematiker und Astronom. Zwar war er nur mittelgroß, doch von kräftigem Körperbau, körperlich sehr gewandt, willensstark und geistig rege. Gleich Friedrich dem Großen wurde er mit einer Welfin, der braunschweigischen Herzogstochter Katharina, verheiratet. Ihre Ehe galt als sehr glücklich, zumal Katharina sich als tüchtige, zupackende und sparsame Wirtschafterin erwies. In seinen Landen, die rund 12500 Quadratkilometer Fläche mit mehr als 30 Städten umfassten, darunter Königsberg in der Neumark, Arnswalde, Landsberg und Cottbus, führte Markgraf Johann ein zwar straffes, doch gerechtes Regime und förderte die Wirtschaft in Stadt und Land nach allen Kräften. Dass im Rahmen der Reformation das säkularisierte Kirchengut und der Grundbesitz der vielen Klöster an den Landesherren oder aber an die Städte übergingen, bedeutete einen zusätzlichen wirtschaftlichen Schub. Trotz hoher Steuern blühte die Neumark auf. Der Markgraf besaß dadurch stets prall gefüllte Kassen und vererbte nach seinem Tode ein beträchtliches, in langen Jahren fleißig angespartes Staatsvermögen, während sein fast gleichzeitig mit ihm verstorbener Bruder Kurfürst Joachim II. nur Schulden in riesiger Höhe hinterließ.

Obwohl durch und durch Protestant, verdarb es sich der Markgraf klugerweise nicht mit Kaiser Karl V. und wurde dadurch nicht in die Katastrophe des Schmalkaldischen Bundes der protestantischen Reichsfürsten verwickelt, die gegen den katholischen, gegenreformatorisch gesinnten Kaiser die Schlacht von Mühlberg im Jahr 1547 verloren. Der Markgraf wusste als erfahrener Politiker sehr wohl, dass man militärisch stark sein muss, um politisch einflussreich und geachtet zu sein. So ließ er in Peitz bei Cottbus eine der stärksten Festungen im Heiligen Römischen Reich errichten und auch seine Residenzstadt Küstrin gut befestigen. Nach dem Tode des Dänenkönigs Christian II., eines Onkels mütterlicherseits, im Jahre 1559, machte der Markgraf ernsthafte Erbansprüche auf die Herzogtümer Schleswig und Holstein geltend, konnte sich allerdings letztlich nicht durchsetzen.

Nach langer, politisch wie wirtschaftlich erfolgreicher Regierung verstarb der Markgraf am 13. Januar 1571 in seiner Residenz Küstrin an einer krebsartigen Geschwulstkrankheit. Weil er keinen männlichen Erben, sondern nur zwei Töchter hinterließ, fielen seine Lande zurück an die Hohenzollernsche Hauptlinie in Brandenburg, wodurch das Kurfürstentum Brandenburg wieder seinen einstigen territorialen Umfang erhielt. Jürgen W. Schmidt


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