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27.07.13 / US-Doppelmoral trifft Indianer / Zugesagte Entschädigung für Massaker von 1864 nie gezahlt

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 30-13 vom 27. Juli 2013

US-Doppelmoral trifft Indianer
Zugesagte Entschädigung für Massaker von 1864 nie gezahlt

Auch nach fast anderthalb Jahrhunderten will über eines der widerwärtigsten Kapitel der nordamerikanischen Indianerkriege kein Gras wachsen. Angehörige der Cheyenne und Arapaho-Indianer haben 149 Jahre nach dem „Sand Creek“-Massaker eine Sammelklage gegen die USA eingereicht, da sie die Entschädigungen, die ihnen als Kompensation für das Massaker vertraglich zugesichert worden waren, nie erhalten hätten. Der eigentliche Anspruch der Indianer war bereits kurz nach dem Massaker 1864 unbestritten. Auf dem Boden des heutigen Bundesstaates Colorado hatten während des Sezessionskrieges Unionstruppen Indianer in ihrem Winterlager abgeschlachtet. Die meisten der 133 Opfer waren Frauen, Kinder und Alte.

Traurige Berühmtheit erlangte das Massaker nicht nur, weil sich die Indianer auf amtliche Zusagen verlassen hatten, als sie ihr Lager aufschlugen. Das Indianerdorf wurde auch mit solcher Brutalität niedergemacht, dass es selbst vor dem Hintergrund des US-Bürgerkriegs noch für Aufsehen sorgte. Sterbende und Tote wurden verstümmelt, Leichenteile zirkulierten anschließend bei den Truppen als Souvenir. Bereits im Jahr 1865 hatte eine Untersuchung des Kriegsministeriums den gesamten Vorgang um das „Sand Creek“-Lager als Kriegsverbrechen eingestuft. 1866 folgte mit dem Vertrag von Little Arkansas die Bestätigung, dass den Indianern Land und Geld als Entschädigung zustünden.

Fast 150 Jahre später fühlen sich die Nachkommen der Indianer von der US-Politik betrogen und hingehalten. Vier Anläufe zu einer Gesetzesvorlage für die Entschädigung sind in den Jahren 1949, 1953, 1957 und 1965 allesamt gescheitert. Nach Ansicht der Kläger haben inzwischen 15000 Nachkommen von Opfern Aussicht, einen Anspruch gegen Washington durchzusetzen. Schon die juristische Aufarbeitung des Massakers war für die USA alles andere als ein Ruhmesblatt. Zwar wurde vom Kriegsministerium ein Oberst als Hauptverantwortlicher für das Massaker ausgemacht, da dessen militärische Dienstzeit während der Untersuchungen aber endete, konnte er unbehelligt in das Zivilleben überwechseln.

Angesichts der jahrzehntelangen Hinhalte-Taktik von Behörden und Gesetzgeber drängt sich nicht nur rund um die Vorgänge des „Sand Creek“-Massakers der Eindruck auf, dass die Vergangenheitsbewältigung im Stil der USA von Doppelmoral geprägt ist. Eigene Verstrickungen werden über Jahrzehnte kaschiert, gleichzeitig spielen sich die USA gegenüber dem Ausland aber als moralischer Schulmeister auf, der obendrein unverhohlen auf die Macht des Stärkeren setzt. Im Falle der Zwangsarbeiterentschädigungen gegen Deutschland war dies etwa die Drohung, Sammelklagen gegen die deutsche Unternehmen vor US-Gerichten zu verhandeln, obwohl die USA in der Angelegenheit selbst gar nicht betroffen waren. Wie sehr sich die USA dabei selbst als über dem Recht stehend betrachten, macht ein Vergleich deutlich: Kaum vorstellbar ist, dass sich ein bundesdeutsches Gericht anmaßen würde, eine Sammelklage der Cheyenne und Arapaho-Indianer gegen Washington auch nur anzunehmen, geschweige denn, in inneramerikanischen Angelegenheiten Recht zu sprechen. N.H.


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