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17.08.13 / So trickst man Hindernisse aus / Bahn frei für Senioren – Barrierefreies Wohnen ist auch in Altbauten möglich

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 33-13 vom 17. August 2013

So trickst man Hindernisse aus
Bahn frei für Senioren – Barrierefreies Wohnen ist auch in Altbauten möglich

Die Gesellschaft altert bekanntermaßen, aber Immobilien passen sich dem Trend nur selten an. Deshalb fordern Mieterverbände, Gewerkschaften und Sozialverbände den Bau von 2,5 Millionen barrierefreien Seniorenwohnungen. Diese insgesamt rund 39 Milliarden Euro teure Maßnahme soll vom Staat gefördert werden, würde aber langfristig die Pflegekosten reduzieren, weil Senioren dann länger in ihrer Wohnung leben könnten und nicht ins teure Pflegeheim ziehen müssten. Doch es gilt auch, solche Wohnungen altersgerecht umzubauen, die nie dafür vorgesehen waren. So lassen sich die Lebensqualität vieler Menschen und der Wohnwert von Immobilien nachhaltig steigern.

Die Barrierefreiheit sollte bereits beim Eingang erfolgen. Gerade in dem Umfeld tauchen Gefahrenquellen auf, die im Rahmen von Freiflächengestaltungen ge­schaffen wurden. Bereits kleine Stufen sind weder mit Rollstuhl noch Rollator beschwerdefrei zu passieren. Falls auf Stufen beharrt wird, könnte daneben eine Schräge von sechs Prozent Neigung ausgebildet werden. Auch sollte dabei eine kontrast­reiche Stufenmarkierung erfolgen und an eine blend- und schattenfreie Beleuchtung, die den Weg zum Eingang aufweist, gedacht werden. Eine gut lesbare Hausnummer ist wichtig, damit im Notfall der Arzt schnell zur Stelle ist.

Wenn Stufen vor der Tür oder auf dem Weg zum Aufzug sind, sollte für Rollstuhlbenutzer eine Rampe oder ein Plattformlift installiert werden. Sollte dieses aus Platz- oder aus baulichen Gründen nicht möglich sein, kann auch eine mobile Rampe zum Einsatz kommen.

Die Treppen sind mit beidseitigem Handlauf auszustatten und rutschfestem Stufenbelag zu versehen. Sehr positiv hat sich in der Umsetzung auch gezeigt, auf den Zwischenpodesten einen nichtbrennbaren Klappsitz anzubringen. Gerade für ältere Bewohner bietet sich hier die Möglichkeit, eine Pause einzulegen und sie sind im Mietshaus auch gleichzeitig ein Platz der Kommunikation. Die Wohnungen im Bestand weisen oft wenig Platz für das Abstellen von Rollatoren auf. Deshalb sollte der Vermieter über eine Zusatzfläche, sei es ein Anbau oder ein bereits vorhandener Raum, nachdenken.

Die Zimmer der Wohnung sind im Allgemeinen, außer Schwellen und eventuell zu schmalen Türbreiten, weniger kritisch zu sehen. Ein Entfernen der Schwellen ist kein großer Aufwand und verursacht auch wenig Kosten. Mindestens sollte pro Raum ein Fenster mit Griff von unten bedienbar und verschließbar sein.

Probleme schafft in der Regel das Bad, da es meist schlauchförmig angeordnet ist und selbst bei Entfernen der Badewanne die Bewegungsfreiheit noch nicht hundertprozentig gewährt. Der Duschplatz sollte mit einer bodengleichen Dusche ausgestattet werden, die ist für jede Generation nutzungsfreundlich. Hier bietet die Industrie ästhetische und bezahlbare Lösungen an.

Stütz- und Haltegriffe sowie Klappsitz sind bei Rollstuhlbenutzern Selbstverständlichkeit, doch auch Kinder und Personen mit motorischen Einschränkungen wissen diese zu schätzen. Bei der Badgestaltung ist außer auf Bewegungsfläche auch auf die sensorischen Belange Rücksicht zu nehmen, das heißt, eine kontrastreiche Badgestaltung, Bodenfliesen im Kontrast zu den Wandfliesen und somit zur Sanitärkeramik. Die Bodenfliesen sind rutschsicher auszuführen. Weiterhin sind keine spiegelnden Materialien einzusetzen. Sollte die Duschabtrennung aus Glas sein, so ist diese mit Kontrast-Streifen zu markieren.

Jede Wohnung gewinnt an Wohnwert, wenn diese über einen Freisitz verfügt, sei es Balkon, Loggia oder Terrasse, doch hier ergeben sich auch oft erhebliche Probleme beim Austritt und der Bewegungsfläche. Hier sollte unbedingt ein schwellenfreier Übergang erfolgen, zahlreiche Produkte bieten hier gute Lösungen an. Notfalls lässt sich mit einem Holzkeil die Höhendifferenz anpassen.

Wenn es sich um einzelne Baumaßnahmen handelt, sollte man darüber hinaus prüfen, welche Leistungen über die Kranken- oder Pflegekasse bezuschusst werden. Denn wenn die Pflegekasse in Anspruch genommen wird, setzt diese immer eine Pflegestufe voraus. Damit stehen dann 2557 Euro für Umbaumaßnahmen zur Verfügung. Verändert sich die Pflegestufe, kann dieser Betrag wieder neu beantragt werden. Im Hilfsmittelkatalog sind die Produkte aufgelistet, welche von der Krankenkasse übernommen werden, wie Dusch-WC oder Haltegriffe. Monika Holfeld

Die Autorin ist Verfasserin mehrerer Bücher zu dem Thema, siehe www.architektur-und-farbgestaltung.com.


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