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31.08.13 / Geld ohne Gegenleistung / Staatliche Förderung soll eigentlich allen Bürgern zugutekommen

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 35-13 vom 31. August 2013

Geld ohne Gegenleistung
Staatliche Förderung soll eigentlich allen Bürgern zugutekommen

Eine allgemein gültige Definition für Subventionen gibt es nicht. In der Regel werden unter Subventionen einseitige Übertragungen des Staates an Unternehmen verstanden, die wenigstens zum Teil ohne marktmäßige Gegenleistung gewährt werden und der Förderung der Wirtschaft dienen sollen. Im Europarecht wird der Begriff „staatliche Beihilfe“ verwendet. Zu den Geldzahlungen als Bestandteil der Subventionen gehören unterschiedliche Förderungen wie Anreize zur Stärkung der Filmproduktion in Deutschland, Zuschüsse an die Monopolverwaltung für Branntwein, Zuschüsse an die Träger der landwirtschaftlichen Unfallversicherung, Investitionszuschüsse für Wagniskapital und als größter Posten die Absatzförderung deutscher Steinkohle. 2009 gab der deutsche Staat fünf Milliarden Euro für die sogenannte Abwrackprämie aus, um die Konjunktur anzukurbeln. Die Verkaufszahlen stiegen auf 3,8 Millionen Autos an, weil zahlreiche Kunden den für die Zukunft geplanten Autokauf früher tätigten. Diese Nachfrage fehlte dann 2010, so dass der Absatz auf 2,9 Millionen einbrach. Außerdem profitierten ausländische Hersteller von dieser Subvention. Nach einer Studie des Centers für Automobilmanagement an der Universität Duisburg-Essen (CAMA) seien die Preisstrukturen in Deutschland durch die Prämie „nachhaltig beschädigt“ worden. Erst 2012 hat sich der Markt erholt.

Daneben existieren auch die geldwerten Vorteile wie Steuervergünstigungen, Preisnachlässe bei Käufen des Staates und Bürgschaften. Am bekanntesten sind der ermäßigte Umsatzsteuersatz von sieben Prozent für kulturelle und andere Leistungen sowie die Steuerbegünstigungen von Ausgaben zur Förderung mildtätiger, kirchlicher und gemeinnütziger Zwecke sowie von Zuwendungen an Parteien.

Über die Notwendigkeit der Gewährung von Subventionen herrschen unterschiedliche Ansichten vor. Die steuerfreien Zuschläge für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit hält der ehemalige Präsident des Bundesfinanzhofs Wolfgang Spindler für falsch, da sie eine Begünstigung des Arbeitgebers zulasten der Allgemeinheit seien. Eine Abschaffung ist aber praktisch nur durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts möglich, weil selbst CDU und FDP aus wahltaktischen Gründen nicht mehr an diesem Thema rühren wollen.

Für den Ökonomen und Philosophen Friedrich August von Hayek (1899—1992) haben alle modernen Regierungen bei der Fürsorge für die Bedürftigen und die Arbeitsunfähigen auf die Gleichbehandlung zu achten. Er plädiert für den Einsatz von steuerfinanzierten Subventionen bei Problemen des Wohnungsbaus, der Landwirtschaft, des Erziehungswesens oder der Landesverteidigung, doch könne eine Subvention „nie durch das Interesse des unmittelbaren Empfängers gerechtfertigt werden, sondern nur durch die allgemeinen Vorteile, die alle Bürger genießen können“. Subventionen sollten deshalb nicht als Mittel der Einkommensumverteilung verwendet werden, denn wichtig sei die Art und nicht das Ausmaß der Staatstätigkeit. U.B.


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