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07.09.13 / Ungereimtheiten beim Denkmalschutz / Moskauer und Königsberger Behörden kommen bei Expertisen zu unterschiedlichen Einschätzungen

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 36-13 vom 07. September 2013

Ungereimtheiten beim Denkmalschutz
Moskauer und Königsberger Behörden kommen bei Expertisen zu unterschiedlichen Einschätzungen

Wieder einmal ist im Königsberger Gebiet Verwirrung um Umfang und Umsetzung des Schutzes des kulturellen Erbes entstanden, nachdem eine staatliche Expertise, an der Moskauer Spezialisten mitgewirkt hatten, einige der bereits in der örtlichen Denkmalschutzliste aufgeführten Baudenkmäler gestrichen hatte.

Über eines herrscht in Königsberg wie auch in Moskau Einigkeit: Das, was noch an historischen Bauten im Gebiet erhalten ist, soll vor weiteren Zerstörungen geschützt werden, weil man erkannt hat, dass es gerade Sehenwürdigkeiten von kulturellem und historischem Wert sind, die eine Region attraktiv machen und ihr wirtschaftlichen Aufschwung als Touristenattraktion bringen können.

Aus diesem Grund wird verstärkt an der Verbesserung des Dankmalschutzes gearbeitet. Es gibt bereits eine Reihe von Fortschritten. So traten vor Kurzem Beschränkungen für Bauvorhaben in der Nähe von denkmalgeschützten Objekten per Verordnung in Kraft. Zur Zeit befinden sich 382 Objekte auf der Liste, darunter die Fortifikationsanlagen, die Stadttore, Wälle, Kirchen und Villen. Zwei Drittel der Bauten befinden sich auf dem Königsberger Stadtgebiet, der Rest im übrigen Königsberger Gebiet.

Von den Sehenwürdigkeiten wurden das Friedländer Tor, die Bastion Grolman, der Oberteich, der Botanische Garten der Königsberger Universität, das Denkmal „Mutter Russland“ und die Verteidigungsbauten des Litauer Walls sowie der Flugplatz Devau in die Liste aufgenommen. All diese Objekte schützt ein System von Zonen, in denen je nach Bedeutung des Objekts entweder überhaupt nicht gebaut werden darf oder nur mit strengen Auflagen bezüglich der Höhe und der äußeren Gestaltung der Neubauten. Sowohl die Farbwahl als auch die stilistische Gestaltung von Neubauten unterliegen künftig Beschränkungen. Vor der Erteilung einer Baugenehmigung ist die Durchführung eines archäologischen Gutachtens Pflicht. Das Gesetz legt auch Größe und Position von Werbeplakaten fest. So ist direkt vor der Fassade eines historischen Gebäudes jegliche Werbung verboten, auch die maximale Größe eines Plakats wurde festgelegt.

Doch neben den Bemühungen örtlicher Behörden hat die Föderation, also die Zentrale in Mos­kau, für umgerechnet knapp 23000 Euro ein Gutachten in Auftrag gegeben, an dem neben Königsbergern auch drei Spezialisten aus der Hauptstadt beteiligt waren.

In denkbar kürzester Zeit legten sie eine umfangreiche Zahl von Begutachtungen vor. Auffällig ist, dass in diesem Gutachten einige der bereits als Denkmäler eingestuften Objekte wie auch Regelungen bezüglich Eigentums- und Nutzungsrechten der zu ihnen gehörenden Grundstücke fehlen. Auf diese Weise zählen nun die Holzbrücke und die Honigbrücke, in deren Nähe bislang nicht gebaut werden durfte, sowie der „Puttenbrunnen“ und die Skulptur „Nach dem Bade“ von Stanislaus Cauer nicht mehr zu den schützenswerten Objekten.

Außer diesen vier Bauwerken fiel auch unerwartet der Königsberger Tiergarten aus der Liste heraus. Darüber zeigte sich Jewgenij Maslow, stellvertretender Leiter des Regionalen Denkmalschutzes, äußerst erbost: „Die Arbeit zur Festlegung von Schutzzonen wurde für den Tiergarten äußerst unqualifiziert durchgeführt. Wir hatten kein Recht, etwas zu ändern, weil es sich um eine neue staatliche Expertise handelte.“ Maslows Behörde will nun ein Gegengutachten erstellen lassen.

Außer den genannten Denkmälern wurden weitere 119 archtiektonische Denkmäler nicht berück­sichtigt, was vordergründig mit den hohen Kosten für die Erarbeitung entsprechender Denkmalschutzprojekte begründet wird. Jurij Tschernyschew


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