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14.09.13 / Viel oder wenig?

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 37-13 vom 14. September 2013

Viel oder wenig?
von Rebecca Bellano

Man muss kein Freund des auf Drängen der CSU eingeführten Betreuungsgeldes sein, um von der ständigen Mäkelei der rot-grünen Opposition genervt zu sein. Um den 1. August herum, als die neue Leistung für Familien in Kraft trat, wurde gelästert, weil nur wenige tausend Anträge vorlagen. Jetzt sollen es 27000 sein, aber nun wird kritisiert, dass 20 Prozent davon abgelehnt werden würden. Zudem seien auch 27000 Anträge wenig und ein Zeichen dafür, dass das Betreuungsgeld von den Eltern nicht angenommen werden würde.

Letztere Behauptung ist jedoch stark infrage zu stellen, zumal es ungewöhnlich wäre, wenn Geld, das in Anspruch genommen werden kann, nicht in Anspruch genommen wird. Unbestritten ist, dass 2012 etwas mehr als 673000 Kinder, also rund 56000 pro Monat, geboren wurden. Davon sind nur jene, die am 1. August oder danach geboren sind, anspruchsberechtigt. Da das Betreuungsgeld nur für jene ist, die keinen Betreuungsplatz in Anspruch nehmen, viele Mütter aber vor allem aus finanziellen Gründen mit dem ersten Geburtstag des Kindes wieder anfangen, zumindest in Teilzeit zu arbeiten, reduziert sich die Zahl der Anspruchsberechtigten weiter. Zudem wird das Elterngeld, falls der Vater auch Elternzeit nimmt, bis zu 14 Monate gezahlt, so dass Eltern, deren Kinder nach dem 1. August 2012 geboren sind, erst ab dem

1. Oktober Bedarf haben. Auch erhalten Hartz-IV-Bezieher zusätzlich kein Betreuungsgeld.

Theoretisch dürften Mitte September also keine 80000 Kinder für einen Anspruch infrage kommen, da sind 27000 Anträge abzüglich aller genannten Ausschlusskriterien also keine schlechte „Ausbeute“.


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