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05.10.13 / Deutschkurspflicht / Hartz-IV-Empfänger klagt gegen Vorgabe

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 40-13 vom 05. Oktober 2013

Deutschkurspflicht
Hartz-IV-Empfänger klagt gegen Vorgabe

Deutschlands juristische Mühlen mahlen langsam. Das liegt vor allem an dem hohen Arbeitsanfall. So gingen beispielsweise im Jahr 2011 laut Bundesagentur für Arbeit 144000 Klagen gegen Hartz-IV-Bescheide bei deutschen Sozialgerichten ein. Da diese den Eingang des Vorjahres schon nicht bewältigen konnten, türmen sich dort die Klagen.

Und so liegt dem Hessischen Landessozialgericht seit einigen Monaten ein Fall vor, der sich auf Hartz-IV-Kürzungen aus dem Jahr 2010 bezieht. Damals entschied das zuständige Jobcenter, einer türkischstämmigen Hartz-IV-Empfängerin die Bezüge um 96,90 Euro, sprich um 30 Prozent, zu kürzen, weil sie den angebotenen Deutschkurs an drei Vormittagen in der Woche nicht besuchte. Der zuständige Mitarbeiter beim Jobcenter wollte mit dieser erzieherischen Maßnahme Druck ausüben und kassierte sofort eine Klage gegen den Bescheid. Im Februar dieses Jahres nahm sich dann das Sozialgericht Wiesbaden des Falles an und entschied: Empfänger von Hartz-IV-Leistungen, die nicht ausreichend Deutsch sprechen, müssen einen Integrationskurs besuchen.

Doch der türkische Mann der Klägerin wollte das Urteil nicht akzeptieren, da es zu wenig die individuellen Probleme der Familie berücksichtige. So habe seine 1968 geborene Ehefrau zum Zeitpunkt der Sanktion noch vier Kinder im Alter von sechs, elf, 16 und 18 Jahren im Haus zu versorgen gehabt. So habe das Jüngste zum Kindergarten gebracht werden müssen. Eine Aufgabe, die das Jobcenter für die Zeit des Deutschkurses der Mutter dem arbeitslosen Vater übertragen wollte. Doch dieser sah sich aus seelischen Gründen dazu nicht in der Lage. So legte er auch dem Sozialgericht ein ärztliches Attest vor, doch dieses bewertete das Papier als reines Gefälligkeitsattest.

Und so geht der Streit in die nächste Runde, denn der Familienvater geht nun eine Instanz weiter. Wann das Hessische Landessozialgericht sich der Klage annimmt, ist jedoch ungewiss. Auf Anfrage der PAZ hieß es, man verhandle noch Fälle vom letzten Jahr. Bel


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