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05.10.13 / Es zählt der Zähler ... / Unregelmäßigkeiten bei Wahlen wissenschaftlich nachgewiesen

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 40-13 vom 05. Oktober 2013

Es zählt der Zähler ...
Unregelmäßigkeiten bei Wahlen wissenschaftlich nachgewiesen

Dass das offiziell bekannt gegebene Ergebnis von Bundestagswahlen nicht den tatsächlichen Wählerwillen wiedergibt, ist sogar wissenschaftlich erwiesen. Die beiden Politikwissenschaftler Christian Breunig (Universität Toronto/Universität Konstanz) und Achim Goerres (Universität Köln/Universität

Duisburg-Essen) haben die Bundestagswahlen von 1990 bis 2005 analysiert und sind dabei zu alarmierenden Erkenntnissen gelangt. In ihrem in der internationalen englischsprachigen Fachzeitschrift „Electoral Studies“ bereits im Jahre 2011 erschienenen Aufsatz „Searching for electoral irregulations in an established democracy: Applying Bendord’s Law tests to Bundestag elections in Unified Germany“ (Auf der Suche nach Wahlunregelmäßigkeiten in einer etablierten Demokratie: Die Anwendung des Tests nach Benfords Gesetz auf die Bundestagswahlen im vereinigten Deutschland) berichten sie über mit empirischen Methoden aufgedeckte Wahlmanipulationen.

Für ihre Studie über die Bundestagswahlen, die erste ihrer Art überhaupt, untersuchten die Autoren die über 80000 Wahlbezirksergebnisse für jede der fünf im Untersuchungszeitraum durchgeführten Bundestagswahlen. Dabei bedienten sie sich des Bendfordschen Gesetzes aus der Statistik. Dieses beschreibt eine Gesetzmäßigkeit in der Verteilung der Ziffernstrukturen von Zahlen in empirischen Datensätzen. Demnach weisen die Ziffern 0 bis 9 in Zahlen eine ungleiche Häufigkeit auf. Beispielsweise kommt die 0 an der zweiten Stelle häufiger vor als die 9. Fällt das Ergebnis einer Stimmenauszählung dadurch auf, dass die Verteilung der Ziffern nicht dem Bendfordschen Gesetz entspricht, weist dies auf eine Unregelmäßigkeit bei dessen Ermittlung hin.

Auf diese Weise fanden Breunig und Goerres unter anderem heraus, dass es bei 13 Prozent der Erststimmenergebnisse auf Wahlkreisebene Manipulationen gegeben haben muss. Bei der Überprüfung der Zweitstimmenergebnisse ergaben sich Abweichungen von rund zehn Prozent. Zudem fiel hier auf, dass es, je dominanter eine Partei in einem Bundesland war, umso eher zu Unregelmäßigkeiten gekommen war. Versehentliche Fehler bei der Auszählung können nicht als Grund für die Abweichungen herhalten, denn eine aus der Statistik abgeleitete geringe Fehlerquote haben die Wissenschaftler bei der Ermittlung ihrer Forschungsergebnisse bereits berücksichtigt. Das macht vorsätzliche Manipulationen als Ursache für die Abweichungen wahrscheinlich.

Großangelegte Manipulationen von bestimmter Parteiseite schließen Breunig und Goerres allerdings aus. Sie betonen ausdrück­lich, dass sie keinen Wahlbetrug nachgewiesen, sondern lediglich Indizien vorgelegt hätten, die auf Unregelmäßigkeiten hinweisen würden. Die empirische Analysemethode erlaube es zudem nicht, den Grund für diese Unregelmäßigkeiten zu ermitteln. Auch könne sie nicht aufzeigen, ob bestimmte Parteien dadurch benachteiligt oder bevorzugt wurden. J.H.


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