25.04.2024

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05.10.13 / Anfechtungen sind praktisch aussichtslos

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 40-13 vom 05. Oktober 2013

Anfechtungen sind praktisch aussichtslos

Laut Artikel 41 Grundgesetz gibt es das Rechtsmittel der Wahlprüfungsbeschwerde beim Bundestag, also kurioserweise bei dem durch die angefochtene Wahl installierten Parlament selbst. Den Einspruch kann jeder Wahlberechtigte innerhalb von zwei Monaten einlegen. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass der Wahlprüfungsausschuss Anfechtungen routinemäßig als „offensichtlich unbegründet“ zurückweist. Dagegen ist die Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht zulässig, das sie in der Regel ohne weitere Begründung mit dem selben Argument zurückweist, nachdem es zuvor seine Bedenken hinsichtlich der Zulässigkeit und Begründetheit geäußert und den Beschwerdeführer der Form halber zur Stellungnahme aufgefordert hat. Dagegen gibt es kein Rechtsmittel mehr. Kaum erfolgversprechend ist auch eine Verfassungsklage, weil man sich beispielsweise durch das Wahlgesetz in seinen Grundrechten verletzt fühlt. Zudem muss der Rechtsweg ausgeschöpft sein. Die Möglichkeit der Wahlprüfung in einem Normenkontrollverfahren ist Verfassungsorganen vorbehalten. So könnte der Bundestag beispielsweise auf den Einspruch eines Bürgers hin eine Wahlrechtsnorm durch das Verfassungsgericht überprüfen lassen, was er allerdings noch nie getan hat.

Ein bewährtes Mittel, eine Wahlanfechtung auszuhebeln, ist das Hinauszögern der Entscheidung. So behandelt der Bundestag Eingaben wegen eines Normenkontrollverfahrens traditionell nicht, sondern teilt dem Bürger erst nach langer Zeit mit, dass er sich „nicht zur Bearbeitung berufen“ fühle. Das Verfassungsgericht lässt sich mit der Wahlprüfung mitunter so viel Zeit, dass sich die Beschwerde durch die Konstituierung des nächsten Bundestages von selbst erledigt. J.H.

 

Zeitzeugen

Roderich Egeler – In seiner Eigenschaft als Bundeswahlleiter ist der Präsident des Statistischen Bundesamtes die zentrale Figur im Bundeswahlsystem. Vom Bundesinnenminister auf unbestimmte Zeit berufen, übt das CDU-Mitglied Egeler das Wahlleiteramt seit 2008 aus.

Jürgen Echternach – Als Vorsitzender des CDU-Landesverbandes Hamburg von 1974 bis 1992 führte der 1937 in Pommern geborene Jurist die Partei nach Gutdünken. Um seine und die innerparteiliche Macht seiner Anhänger zu sichern, griff er auch zu unlauteren Methoden. Drohte eine Abstimmungsniederlage, wechselten einige seiner Getreuen vorübergehend in den betreffenden Ortsverband, um die Mehrheit zu sichern. Die Bürgerschaftswahl 1991 musste wegen dieser rechtswidrigen Praxis bei der Kanidatenaufstellung wiederholt werden. Er starb 2006.

Mathias Petersen – Hätten nicht parteiinterne Gegner einen Teil der Stimmzettel des Mitgliederentscheids über den Bürgermeisterkandidaten gestohlen, hätte der damalige SPD-Landesvorsitzende 2008 Hamburger Regierungschef werden können. Bei der Auszählung der übrigen Stimmen lag er uneinholbar vorn. Die Ursabstimmung wurde jedoch abgebrochen, Petersen blieb einfacher Abgeordneter und die SPD stürzte durch die kriminelle Tat in eine tiefe Krise.

Christian Breunig – Sein Studium der Politologie, Mathematik und Geografie prädestiniert den auslandserfahrenen Professor für Vergleichende Politikwissenschaft an der Universität Konstanz geradezu für eine Analyse von Wahl­ergebnissen mit empirischen Methoden. Seine Forschung und Lehre konzentriert sich auf vergleichende Politikanalyse und politische Ökonomie.

Achim Goerres – Der Professor für Empirische Politikwissenschaft an der Universität Duisburg-Essen ist Absolvent unter anderem der renommierten London School of Economics and Political Science. Seine Forschungsschwerpunkte sind Politik in alternden Gesellschaften, politische Soziologie, Parteipolitik und vergleichende Politiklehre in Europa. Er publiziert seine Forschungsergebnisse in zahlreichen in- und ausländischen Fachmedien.


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