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19.10.13 / Wer nur kassiert, muss gehen / Roma-Familie bekommt Hartz IV, verliert aber Aufenthaltsrecht

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 42-13 vom 19. Oktober 2013

Wer nur kassiert, muss gehen
Roma-Familie bekommt Hartz IV, verliert aber Aufenthaltsrecht

Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat einer vierköpfigen rumänischen Roma-Familie Sozialhilfe zugesprochen. Zuvor hatte das Jobcenter den Hartz-IV-Antrag der seit 2009 in Gelsenkirchen lebenden Familie abgewiesen, da arbeitsuchende Ausländer und ihre Angehörigen gemäß Paragraf 7 Sozialgesetzbuch II keinen Anspruch auf Sozialhilfe hätten. Die Essener Richter hielten diese Ausschlussklausel im vorliegenden Fall für irrelevant, da die Kläger nicht mehr als Arbeitsuchende einzustufen seien, nachdem ihre bisherigen Bemühungen, Arbeit zu finden, erfolglos geblieben seien und weitere Bemühungen nach Überzeugung der Arbeitsvermittlung keinen Erfolg mehr versprächen.

Befürchtungen, dieses Urteil könnte ein Anreiz für den weiteren Zuzug von Zigeunerfamilien nach Deutschland sein oder Ansprüche der rund 130000 bereits in Deutschland lebenden Rumänen und Bulgaren begründen, sind indes unberechtigt. Denn die Richter haben deutlich gemacht, dass der Anspruch der Kläger nur für die Vergangenheit bestehe. Sie stufen EU-Bürger dann als „nicht arbeitsuchend“ ein, wenn das Bemühen um eine Arbeitsstelle „objektiv aussichtslos“ ist. Nun, nachdem die Dauerarbeitslosigkeit der Kläger zweifelsfrei feststehe, seien sie „EU-Bürger ohne Aufenthaltsgrund“. Mit anderen Worten: Sie können sofort abgeschoben werden.

Zwar können sich EU-Bürger in allen Ländern der Gemeinschaft niederlassen, allerdings nur, wenn sie Arbeit haben, Arbeit suchen oder auf andere Weise für ihren Lebensunterhalt sorgen können. Somit hat der Hartz-IV-Antrag der Familie letztendlich zum Verlust ihres Aufenthaltsrechts geführt. Nun ist es an den Ausländerbehörden, konsequent zu handeln. J.H.

(siehe auch Seite 6)


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