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19.10.13 / »Unverschämte Realitätsverweigerung« / Deutschlands Kommunen widersprechen EU-Sozialkommissar, der meint, zugewanderte Roma seien Gewinn

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 42-13 vom 19. Oktober 2013

»Unverschämte Realitätsverweigerung«
Deutschlands Kommunen widersprechen EU-Sozialkommissar, der meint, zugewanderte Roma seien Gewinn

Es dürfte lange her sein, dass ein Bericht der EU-Kommission sowohl Politiker der CSU als auch der SPD gleichermaßen auf die Palme gebracht hat. Fertiggebracht hat das seltene Kunststück der EU-Sozialkommissar László Andor mit einem Bericht zur Zuwanderung aus Rumänien und Bulgarien.

Andor ist überzeugt, die Einwanderung aus Ländern wie Bulgarien und Rumänien würde die deutschen Sozialkassen nicht belasten, sondern im Gegenteil den deutschen Wohlstand mehren. Nach Darstellung des EU-Sozialkommissars trägt die Mehrheit der Einwanderer aus Rumänien und Bulgarien zum Wachstum Deutschlands bei, „denn sie zahlt Steuern und Sozialversicherungsbeiträge und gibt in Deutschland Geld aus“, so der Brüsseler Kommissar.

Der Befund vieler deutscher Kommunen sieht indes anders aus. In Großstädten wie Duisburg breiten sich mit steigenden Zuzugszahlen vom Balkan regelrechte Armuts-Ghettos aus, nehmen Kriminalität und Verwahrlosung von Stadtvierteln zu. Brisant ist dabei der Umstand, dass vor allem Gegenden vom Zuzug betroffen sind, die ohnehin als soziale Brennpunkte gelten.

Entsprechend fielen die Reaktionen auf Andors Behauptung vom Wohlstandsgewinn für Deutschland aus. Eine „unverschämte Realitätsverweigerung“ und „Frivolität erster Güte“, so der Kommentar des CSU-Politikers Hans-Peter Uhl. Auch der nordrhein-westfälische Arbeits- und Integrationsminister, Guntram Schneider (SPD) zeigt Unverständnis für Andors These: „Wir haben es mit einem Phänomen zu tun, dass einige zehntausend Menschen aus Rumänien und Bulgarien zugewandert sind und zwar konzentriert in einige wenige Städte und Stadtteile.“ Was keiner der Beteiligten so recht aussprechen will, ist, dass es weder um den rumänischen Facharbeiter noch den bulgarischen Arzt, der nach Deutschland kommt, geht – die laut Statistik 20 Prozent der Einwanderer aus den beiden osteuropäischen Ländern stellen –, sondern im Kern um die Gruppe der Roma.

Hintergrund der Brüsseler Bemühungen, das Problem zu verharmlosen, könnte weniger der sonst bei EU-Politikern grassierende Realitätsverlust sein als vielmehr ein seltener Anflug von Hellsichtigkeit, denn irgendwo müssen die Roma ja hin, und bisher hat sich Deutschland als vergleichsweise sozial erwiesen. Die Zahl der Roma in allen EU-Mitgliedsstaaten wird auf bis zu 14 Millionen geschätzt. Das Problem mit den „nur in Ausnahmefällen zu integrierenden Roma“, so der Originalton des französischen Innenministers Manuel Valls (Sozialisten), hat angesichts der anhaltenden Wirtschafsmisere in Europa das Potenzial, sich nicht nur für Rumänien und Bulgarien zu einem sozialen und politischen Sprengstoff zu entwickeln. Nachdem schon in Ungarn Extremisten regen Zulauf bekamen, die sich des Themas „Roma“ bemächtigt hatten, wird nun auch aus Tschechien mit seinen 300000 Roma von immer mehr Zwischenfällen berichtet. Das Versagen der etablierten Politik macht die tschechische Neonazizene in den Augen von immer mehr Bürgern zunehmend politisch salonfähig.

Bedeutung könnte in diesem Zusammenhang ein Urteil bekommen, das vor Kurzem vom höchsten Sozialgericht in NRW gefällt wurde. EU-Bürger ohne Arbeit, die sich schon lange in Deutschland aufhalten, hätten ein Recht auf Hartz-IV-Unterstützung, so das Gericht in dem Urteil. Im konkreten Fall hatte eine rumänische Familie, die 2008 nach Deutschland gekommen war, im Oktober 2010 einen Antrag auf Hartz-IV-Leistungen gestellt. Das Jobcenter lehnte den Antrag mit der Begründung ab, der Familienvater dürfe sich nur zur Arbeitssuche in Deutschland aufhalten.

Mit dem Urteil hat sich das Gericht weit aus dem Fenster gelehnt. Nach geltendem europäischen Recht haben EU-Bürger, die nach Deutschland einwandern, um eine Arbeit zu suchen, nämlich kein Recht auf Fürsorgeleistungen. Fragwürdig ist das Urteil allerdings nicht nur wegen der drohenden Konsequenzen für den deutschen Sozialstaat. Scheinbar keinen Belang hatte für das NRW-Sozialgericht, dass die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit für die EU-Neumitglieder Rumänen und Bulgaren erst ab dem 1. Januar 2014 gelten wird. Im Klartext: Der klagende Rumäne hätte als Arbeitnehmer auf dem deutschen Arbeitsmarkt überhaupt nicht tätig werden dürfen. Norman Hanert


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