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26.10.13 / Kein Grab für Priebke

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 43-13 vom 26. Oktober 2013

Kein Grab für Priebke

Die brandenburgische Stadt Hennigsdorf bei Berlin sieht keine Grundlage für die Bestattung des in Italien wegen Kriegsverbrechen verurteilten und dort verstorbenen Erich Priebke. „Wir wollen nicht und wir müssen nicht“, teilte eine Stadtsprecherin unter Hinweis auf die kommunale Friedhofssatzung mit. Dort heißt es, dass in Hennigsdorf nur Menschen begraben werden dürften, die bei ihrem Tod hier gelebt hätten, hier mit unbekanntem Wohnsitz verstorben seien, zu Lebzeiten ein Grab gekauft hätten oder wenn ein Familiengrab existiere. Keiner dieser Fälle liege hier vor, so die Stadtsprecherin. Auch hätten Priebkes Angehörige nicht den Wunsch geäußert, ihn in seiner Geburtsstadt zu beerdigen. Nach Aussage von Priebkes italienischem Anwalt Paolo Giachini, der seine Nachlassangelegenheiten regelt, ist noch gar nicht entschieden, ob er in Italien, in Argentinien an der Seite seiner Frau oder in Deutschland seine letzte Ruhe finden soll. J.H.


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