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02.11.13 / Der Wochenrückblick mit Hans Heckel / Knallharte Weicheier / Was man als Busfahrer lieber sein lässt, warum man auf das deutsche Recht pfeifen kann, und wie uns die EU erklärt, wo »draußen« ist

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 44-13 vom 02. November 2013

Der Wochenrückblick mit Hans Heckel
Knallharte Weicheier / Was man als Busfahrer lieber sein lässt, warum man auf das deutsche Recht pfeifen kann, und wie uns die EU erklärt, wo »draußen« ist

Der Medienunternehmer Klaus Kelle nennt uns eine „Weicheirepublik“ (siehe Zitat rechts). Das könne man an unserem hilflosen Geflatter nach dem „NSA-Skandal“ ebenso sehen wie an der Abscheu der Deutschen vor dem Waffengesetz der Amerikaner. Wir verstünden die Amis nicht, die sich gegen einen Überfall wehren und deshalb bewaffnet sein wollen. Wir dagegen, so Kelle, „geben Räubern, was sie wollen, machen keine Scherereien, hoffen, dass es nicht so schlimm wird und die Versicherung später alles ersetzt. Menschen, die ein Recht für sich proklamieren, selbst Widerstand zu leisten, betrachten wir als Barbaren“.

Ganz Unrecht hat er nicht: Während wir angesichts echter Verbrecher mehr über deren „schwere Kindheit“, unsere „soziale Kälte“ und die Möglichkeit für die „Rückführung in die Gesellschaft“ sinnieren, kennen wir bei „Selbstjustiz“ keine Gnade. Das Wort „Bürgerwehr“ rangiert in der Liste der Igittigitt-Vokabeln gleich hinter „Terrorist“.

Aber sind wir deshalb „Weich­eier“? Oh nein, wir können auch durchgreifen, wenn’s drauf ankommt. Das machen die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) gerade vor. Folgender Skandal soll sich in der Hauptstadt zugetragen haben: Drei Jugendliche hatten „vergessen“, ihren Fahrausweis abzustempeln (wenn der Fahrausweis nicht abgestempelt, also „entwertet“ ist, kann man ihn immer wieder benutzen. Die Karte nicht abzustempeln ist also ebenso wie gar keine zu lösen). Der Busfahrer forderte die drei daher auf, den Bus zu verlassen.

Die wollten aber nicht und gerieten mit dem Fahrer in ein Wortgefecht. Erst, als er mit der Polizei drohte, beugten sie sich seinem Hausrecht. Als sie gingen, beschimpften sie den Fahrer als „Nazi“, der daraufhin zurück­fauchte: „Seid froh, dass ich nicht an der Macht bin, dann würde hier einiges anders laufen mit euch Gesindel.“

Das alles hat Dennis Wendländer, ein 19-jähriger Schüler und Aktivist der Linkspartei, mitbekommen und sich empört per Offenem Brief an die BVG gewandt, in dem er darauf hinweist, dass die Jugendlichen „migrantisch“ seien und der Busfahrer „faschistisch“.

BVG-Sprecherin Petra Reetz ging sofort auf hundertachtzig: Der Vorfall, wenn er denn so gewesen sein sollte, hätte „schwere Konsequenzen“. Für die drei Schwarzfahrer und „Nazi!“-Brüller? Natürlich nicht. Der Busfahrer ist dran! Das gäbe laut Reetz „mindestens eine Abmahnung“, also die Vorstufe zum Rauswurf mit Schimpf und Schande. Und Frau Reetz grollte „mindestens“, also ist selbst der sofortige Rausschmiss des Fahrers möglich.

Reagieren so Weicheier? Aber nicht doch: Wehe dem, der sich von „migrantischen“ Jugendlichen nicht ohne Gegenwehr als „Nazi“ beschimpfen und als Hanswurst demütigen lässt, dessen Hausrecht man erst respektiert, wenn er mit der Polizei droht, sondern der ihnen seinerseits ein Schimpfwort zurückgibt! Der bekommt es mit der dunklen Seite unserer Gutmenschlichkeit zu tun. Der verliert womöglich gar seinen Job.

Vor Gericht wäre die Sache wohl ziemlich klar: Den „Nazi“ hätte man den Jugendlichen als Ausdruck ihres „südländischen Temperaments“ gewiss verziehen, das Schwarzfahren sowieso („schwierige soziale Lage aufgrund täglich erfahrener Ausgrenzung durch die Mehrheitsgesellschaft“). Der Fahrer hingegen käme vermutlich wegen Bedrohung, Beleidigung und mutmaßlich zweifelhafter politischer Anschauungen („Anhaltspunkte für den Verdacht auf rechtes Gedankengut“) unter die Räder von Justiz und Verfassungsschutz.

Südlich temperamentvoll geht es auch in Hamburg zu. Wie bundesweit bekannt, genießen einige Dutzend Afrikaner dort Kirchenasyl. Sie sind aus dem menschenverachtenden Elend namens Italien an die Elbe geflüchtet. Die italienischen Schergen hatten ihnen 500 Euro in die Hand gedrückt mit der Empfehlung, dass nördlich der Alpen ein Weichei-Volk wohnt, das ihnen alles gibt, was sie gern hätten, wenn sie nur heftig genug auf die Pauke hauen.

Doch derzeit hakt die Sache, weil jemand entdeckt hat, dass es in Deutschland Asylgesetze gibt, die sogar für Ausländer gelten. Die Afrikaner sind stinksauer. Mühsam hatten Hamburgs Innensenator Michael Neumann (SPD) und Bischöfin Kirsten Fehrs ein „Geheimabkommen“ ausgehandelt, um die Lage zu entspannen: Die Italien-Flüchtlinge dürfen (gegen das Gesetz) so lange in Hamburg bleiben, bis alle Rechtsmittel zu ihren Gunsten ausgeschöpft sind. Dafür sollten sie nur endlich sagen, wie sie heißen, woher sie kommen und ihre Fluchtgeschichte erzählen, ohne die kein einziges Verfahren starten kann.

Die Afrikaner wollen aber nicht und bauen auf die gewalttätigen Exzesse ihrer deutschen „Unterstützer“, die seit Wochen die Hansestadt unsicher machen. Die Afrikaner wollen sofort eine Arbeitserlaubnis, sagt ihr Sprecher und droht: „Die Demonstranten werden die Stadt jede Nacht auf den Kopf stellen, wenn der Senat nicht auf unsere Forderungen eingeht!“ Bum! Der Senat macht nun lange Gesichter, während linke „Unterstützer“ bereits Warenhäuser überfallen.

Zum Glück haben sich die Warenhausangestellten nicht gegen den Überfall gewehrt, sonst müss­ten sie wohl mit ihrem Rauswurf rechnen. Zwar hatte die Polizei 35 Randalierer festsetzen können. Die Beamten hatten die Straftaten selbst beobachtet. Der Polizeichef von Hamburg, Wolfgang Kopitzsch (SPD), hat jedoch kurz darauf entschieden, dass seine Beamten gar nichts gesehen haben und befahl, die Gruppe laufen zu lassen.

Eigentlich müssten die Afrikaner sofort nach Italien ausgewiesen werden. So schreibt es das deutsche Recht vor, und so steht es in den europäischen Verträgen. Doch deutsches Recht gilt in Deutschland eben nur von Fall zu Fall, und was europäische Verträge wert sind, wissen wir nach drei Jahren Euro-Krise ja recht genau: Klopapier.

Außerdem hat die Europäische Union beileibe Wichtigeres zu tun als sich um irgendwelche Abkommen zu kümmern, deren Durchsetzung weder den Banken noch anderen Lobbyisten einen schönen Reibach auf Kosten der Bürger versprechen. Wo das anders ist, wird Brüssel allerdings gern aktiv.

Wie damals beim Glühbirnenverbot: Ökologisch zwar ein Desaster, da die gefahrlosen Leuchtknollen durch quecksilberhaltige Giftbirnen ersetzt wurden. Doch finanziell der ganz große Fang für die Leuchtmittelindustrie.

So groß, dass andere Industrien neidisch wurden und von der EU eine weitere Verordnung für ihren eigenen Beutezug auf Kosten der Konsumenten forderten. Und siehe da: Brüssel hat ein Einsehen. Als nächstes kommen die Staubsaugerproduzenten dran.

Damit sie viele neue Geräte verkaufen können, dürfen die ab 2014 nicht mehr als 1600 Watt Leistung haben und ab 2017 sogar nur noch 900. Damit kann man jeden Altgerätebesitzer gewiss überzeugen, für sündhaft viel Geld einen neuen Sauger zu kaufen, um „Geld zu sparen“. Wir können uns die Werbesprüche schon vorstellen: „Wenn Sie jeden Tag Ihre ganze Wohnung zweimal saugen, hat sich der höhere Anschaffungspreis durch die Energie-Einsparung schon vor dem Jahre 2087 amortisiert!“ Wer kann dazu schon Nein sagen?

Neben den neuen Leistungsgrenzen wird in der Staubsauger-Verordnung aber auch vieles andere endlich klar geregelt, was bislang unverantwortlicherweise ungeregelt blieb. In Artikel 2, Punkt 5, heißt es etwa: „Trocken­sauger bezeichnet einen Staubsauger, der dazu ausgelegt ist, Schmutz aufzunehmen, der grundsätzlich trocken ist.“ Oder in Punkt 13: „Staubsauger für den Außenbereich bezeichnet ein Gerät, das für die Nutzung im Außenbereich bestimmt ist.“ Wie konnten wir nur all die Zeit überleben, ohne dass das geklärt war. Sage noch einer, die Eurokraten verplemperten unser Geld mit sinnloser „Überregulierung“.


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