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09.11.13 / Reines Scheingefecht

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 45-13 vom 09. November 2013

Reines Scheingefecht
von Rebecca Bellano

Mit folgenden Worten erklärt „heute.de“ den im Rahmen der Koalitionsverhandlung neu aufgebrachten Begriff der „ruhenden Staatsbürgerschaft“: „Menschen aus Zuwandererfamilien würden ihre Staatsbürgerschaft nicht automatisch verlieren, wenn sie Deutsche werden. Diese Staatsbürgerschaft ruht jedoch, bis sie ihren Lebensmittelpunkt wieder in ihr Herkunftsland verlegen.“ Was ist, bitte, das Herkunftsland von in Deutschland geborenen und aufgewachsenen Kindern türkischer Eltern, um die es sich in der Debatte überwiegend dreht? Wenn das Herkunftsland dieser Menschen in ihrem Empfinden nicht Deutschland ist, was machen diese Menschen dann hier? Und wieso sind es deutsche Politiker, die sich für diese Menschen, so es sie denn wirklich in Massen gibt, verwenden? Inwieweit soll auf dieser Weise der Integration gedient werden?

Regelrecht hanebüchen ist jedoch der Vorschlag des „Doppelpasses mit Generationenschnitt“, den der Sachverständigenrat Deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR) in die Debatte gebracht hat. So sollen in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern einen Doppelpass erhalten, ihre Kinder diesen aber nur noch auf Antrag bekommen und ihre Enkel später das Anrecht verlieren. Auf diese Weise wird Kindern und Enkeln von Zuwanderern möglichst lange in Erinnerung gerufen, dass sie „anders“ sind als ihre deutschstämmigen Mitmenschen, was aus Sicht der Experten jedoch die Integration erleichtern soll. Bitte, wo ist da die Logik?

Und weiß eigentlich noch irgendjemand, was der Sinn einer Staatsbürgerschaft ist? Hier geht es um Staatsbürgerpflichten und -rechte. Eines der wichtigsten Rechte ist das Wahlrecht. Warum jedoch sollen in Deutschland geborene Kinder türkischer Eltern in der Türkei die Regierung mitbestimmen? Das mag vielleicht im Interesse des türkischen Ministerpräsidenten Recep Tayyip Erdogan sein, aber was haben deutsche Politiker davon? Früher galt übrigens mal die Regelung, dass in Deutschland lebende Inhaber türkischer Pässe nicht vom türkischen Militär eingezogen werden dürfen, wenn sie vor Vollendung des 34. Lebensjahres in Deutschland ihren Dienst absolviert haben. Doch nun gibt es hier keine Wehrpflicht mehr. Wurde das aber auch entsprechend geregelt oder droht nun jedem Nicht-Gedienten bei Besuch der Großeltern in der Türkei der Einzug? Schließlich ist die Wehrpflicht eine Staatsbürgerpflicht.

Die Beispiele zeigen, wie weit die Debatte um die Staatsbürgerschaft zu einem politischen Scheingefecht verkommen ist, bei der das eigentliche Streitobjekt völlig entkernt wurde. Aber um die Sache geht es in der Politik ja leider immer seltener und Ideologien obsiegen über Logik.


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