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30.11.13 / Geldsegen für Anleger / Schweizer Banken müssen einige Provisionen zurückbezahlen

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 48-13 vom 30. November 2013

Geldsegen für Anleger
Schweizer Banken müssen einige Provisionen zurückbezahlen

Wenn Banken oder Finanzberater ihren Kunden Wertpapiere ins Depot legen, verlangt der Emittent Gebühren, die der Anleger bezahlen muss. Doch ein Teil davon fließt zurück an den Vermittler, meistens ohne dass der Kunde dies erfährt. Verbraucherschützer kritisieren seit langem, dass solche verdeckten Provisionen den Anlegern schaden. Denn sie verleiten die Berater dazu, Papiere auszuwählen, bei denen dieser „Kick-back“ besonders hoch ist – und das sind oft nicht diejenigen, die auch für den Anleger die besten sind. Die Gerichte haben reagiert: In Deutschland müssen Kick-backs seit 2006 offengelegt werden. Schweizer Gerichte sind noch weiter gegangen. Im Oktober 2012 hat das Bundesgericht geurteilt, dass solche „Retrozessionen“, wie sie in der Schweiz genannt werden, fast immer dem Kunden gehören.

Im Ergebnis müssen diese Zahlungen nun auch rückwirkend erstattet werden, es sei denn, der Kunde hat ausdrücklich gebilligt, dass seine Bank sie bekommen soll. Es geht um erhebliche Summen: Je nachdem, welche Papiere in einem Depot liegen und wie oft umgeschichtet wurde, kann die Höhe der Rückforderung durchaus 15 Prozent des Depotwerts übersteigen. Schweizer Zeitungen schätzen denn auch, dass auf die Banken Forderungen von rund drei Milliarden Franken zukommen dürften, wenn nicht noch mehr.

Während dieses Thema in der Schweiz intensiv diskutiert wird, hat die deutsche Wirtschaftspresse es bisher übersehen. Dabei könnten vermutlich mehrere Zehntausend deutsche Sparer, die ein (legales oder im Nachhinein legalisiertes) Depot in der Schweiz haben, von der neuen Rechtslage profitieren. Fast nur kleine und mittelgroße Anleger sind betroffen, denn Großanleger haben Kick-backs meist vertraglich ausgeschlossen. Doch leider sind die Banken nicht dazu verpflichtet, das einbehaltene Geld von sich aus zu erstatten, im Gegenteil.

„Die Banken verschleppen die Sache wo sie können. Sie behaupten, Retrozessionen wären für die betreffenden Papiere nicht geflossen oder ihnen fehlten Daten zur Feststellung der Höhe“, warnt Herbert Notz, der seit 2001 in der Schweiz die Interessen deutscher Anleger gegenüber Banken und Vermögensverwaltern vertritt. Ein weiterer Trick der Banken ist, dass versucht wird, durch Änderungen der Geschäftsbedingungen die Kick-backs rückwirkend zu legalisieren. „Das ist aber nur zulässig, wenn der Kunde dabei explizit über die Höhe seines Verzichts informiert wird“, erläutert Notz. Andere Rechtsfragen sind tatsächlich noch offen, etwa ob die Forderungen für fünf oder für zehn Jahre geltend gemacht werden können.

Wer hartnäckig ist, dem machen die Banken immer öfter ein vernünftiges Vergleichsangebot. „Man muss aber zuerst wissen, was einem zusteht, um gut verhandeln zu können“, erklärt Notz, ein früherer Berater von Roland Berger und bisher einer der ganz wenigen Deutschen, die sich mit dieser Problematik befassen. Er ist sicher: „Es ist nur eine Frage der Zeit, dann wachen nach den Schweizern auch die deutschen Anleger auf.“ K.B.


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