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07.12.13 / Skandal-Löhne / Vor Gericht: Nur 1,79 Euro pro Stunde

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 49-13 vom 07. Dezember 2013

Skandal-Löhne
Vor Gericht: Nur 1,79 Euro pro Stunde

Das Arbeitsgericht Eberswalde muss sich mit einem besonders krassen Vorfall von sittenwidriger Entlohnung befassen. Ein Pizza-Lieferant in Templin soll dreien seiner Mitarbeiter nur 1,79 Euro pro Stunde gezahlt haben. Der Gütetermin verlief ergebnislos, weil der Arbeitgeber keine Einsicht zeigte. Geklagt hatte das Jobcenter, das für die Arbeitnehmer ergänzende Leistungen nach Hartz IV zahlte, um deren Lebensunterhalt sicherzustellen. Die Zuschüsse summierten sich auf 3500 Euro. Damit subventionierte der Steuerzahler letztlich den Pizza-Lieferanten.

Der Beklagte bot eine Vergleichszahlung von 2000 Euro an. Da in ähnlich gelagerten Fällen brandenburgische Sozialgerichte bereits solche „Löhne“ für sittenwidrig erklärt hatten, lehnte das Jobcenter den Vorschlag jedoch ab. Für Februar wird ein Urteil erwartet.

Brandenburg zählt 60000 „Aufstocker“ – Arbeitnehmer, die zur Sicherung des Existenzminimums vom Jobcenter „ergänzende Leistungen“ erhalten. Die Gesamtzahl der Arbeitnehmer im Nied­riglohnsektor ist noch viel höher. Jeder fünfte Vollzeitbeschäftigte in Brandenburg bekommt weniger als 8,50 Euro pro Stunde.

Nun gehen die Jobcenter gegen die Zahlung sittenwidriger Löhne vor. Brandenburgs Arbeitsminister Günter Baaske (SPD): „Wer seinen Beschäftigten nur zwei, drei Euro die Stunde zahlt und darauf spekuliert, dass der Staat den Lohn mit Sozialleistungen aus Steuergeldern aufstockt, muss mit Konsequenzen rechnen.“ Im kommenden Jahr stehen weitere Prozesse vor den Arbeitsgerichten an. Theo Maass


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