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07.12.13 / MEINUNGEN

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 49-13 vom 07. Dezember 2013

MEINUNGEN

Für Bernd Lucke, Sprecher der Alternative für Deutschland (AfD), ist der gesetzliche Mindestlohn ein Offenbarungseid des Versagens. Der „Wirtschaftswoche“ (28. November) sagte er:

„Der Mindestlohn ist das Eingeständnis, dass manche Menschen in Deutschland so schlecht ausgebildet wurden, dass sie nicht für ihren eigenen Lebensunterhalt aufkommen können. Das ist die Schuld von Familien, die sich nicht genug um Erziehung und Ausbildung ihrer Kinder gekümmert haben, und die Schuld des Staates, der dringend das Schul- und Aus­bildungssystem verbessern müsste.“

 

 

Wolfram Weimer warnt die CDU im „Handelsblatt“ (29. November) vor der Enttäuschung ihrer eigenen Wähler:

„Die CDU steht mit ganz leeren Händen da ... Diese Verkehrung des Wahlergebnisses dürfte die CDU bei den kommenden Wahlen schmerzlich zu spüren bekommen, denn Teile des bürgerlichen Lagers werden sich so – wohl schon bei der Europawahl – enttäuscht der FDP und AfD zuwenden.“

 

 

Für Bärbel Fischer, Pädagogin und Elternaktivistin, sind junge Eltern die Verlierer des Koalitionsvertrages. Im Internet-Portal „Freie Welt“ (29. November) schreibt sie:

„Die Verfasser des zäh ausgehandelten Koalitionsvertrags rühmen sich, gerade die junge Generation im Blick gehabt zu haben. Jedoch erschöpft sich ihr Füllhorn in der üppigen Bereitstellung von Betreuungsplätzen für Kinder jeden Alters und in Investitionen für ,Bildung‘, worunter sie nichts anderes als eben diese Ganztagsbetreuung verstehen. Eine Anerkennung der elterlichen Erziehungsleistung ist nicht vorgesehen.“

 

 

Der britische Ministerpräsident David Cameron will sein Land vor unkontrollierter Zuwanderung schützen. In der „Financial Times“ schrieb er:

„Wenn die Leute nicht hier sind, um zu arbeiten – wenn sie betteln oder im Freien schlafen –, dann werden sie entfernt.“

 

 

Gerd Held moniert in der „Welt“ (28. November), dass Deutsche gegenüber Zuwanderern benachteiligt werden:

„Mit Verwunderung hörte die Öffentlichkeit auch von einem ,Protestmarsch‘ von Würzburg nach Berlin, den Flüchtlinge unternahmen, die nur ein Aufenthaltsrecht in Bayern hatten. Bis heute ist ihr Status nicht geklärt ... Das deutsche Grundgesetz gibt in Artikel 11, Absatz 2 dem Staat das Recht, in bestimmten Fällen die Freizügigkeit seiner Bürger einzuschränken. Wie soll ein deutscher Staatsbürger verstehen, dass für ihn zumutbar ist, was für einzelne Migrantengruppen zur Menschenrechtsverletzung erklärt wird?“


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