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14.12.13 / Hilflos vor Gewaltexzessen / Alexanderplatz: Messerstecherei an Gedenktafel für Jonny K.

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 50-13 vom 14. Dezember 2013

Hilflos vor Gewaltexzessen
Alexanderplatz: Messerstecherei an Gedenktafel für Jonny K.

Als Schwerpunkt von Gewaltkriminalität kommt der Berliner Alexanderplatz nicht aus den Schlagezeilen. Ausgerechnet vor der Gedenkplakette für den im Oktober 2012 totgeprügelten Jonny K. ist es Ende November zu einer Messerstecherei gekommen. Zwei Gruppen von Jugendlichen gerieten in Streit, der rasch bis zum Äußersten eskalierte. Zunächst von einer Bierflasche getroffen zog der 19-jährige Erdogan Ö. aus Wut ein Messer und attackierte zwei Männer der aus Russland stammenden gegnerischen Gruppe.

Das Resultat des Gewaltausbruchs: ein durch Messerstiche schwerverletzter Jugendlicher. Um den mutmaßlichen Haupttäter hat das inzwischen hinlänglich bekannte Spiel eingesetzt. Erdogan Ö. wurde zwar zunächst festgenommen, nach einer Blutentnahme befand er sich allerdings schnell wieder auf freiem Fuß. Obwohl gegen ihn wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt wird, reicht der Vorwurf nach Justizangaben nicht für einen Haftbefehl aus.

Bekannt kommt Beobachtern auch die Reaktion von Berlins Innensenator Frank Henkel (CDU) vor: Der Alexanderplatz habe sich zu einer „problematischen Partymeile“ entwickelt, die eine „alkoholgeneigte und konfliktbereite Klientel“ anziehe, räumt Henkel ein. Nur: Mit mehr Polizei lasse sich diese Entwick­lung nicht in den Griff bekommen, „die ganze Gesellschaft muss sich damit auseinandersetzen“, so der Innensenator.

Abgesehen davon, dass zu vorgerückter Stunde rund um den Bahnhof Alexanderplatz oft genug weder Bundespolizei noch Berliner Beamte zu sehen sind, dürfte dem Problem Gewaltkriminalität allein mit mehr Sicherheitskräften tatsächlich nicht beizukommen sein. Inzwischen überfällig erscheint auch ein völlig anderes Herangehen der Justiz. Kritiker blicken dabei vor allem auf Henkels Kollegen, den Justizsenator Thomas Heilmann (ebenfalls CDU).

Nichts hindert diesen daran, bei Bund und Ländern Änderungen beim Strafrecht in die Diskussion zu bringen. Unübersehbar scheint die äußerste Härte, mit der die Gerichte Finanzvergehen ahnden, während sie schwere Körperverletzungen oftmals fast wie Bagatell-Delikt behandeln. Ein Vorschlag, der bislang ungehört blieb, lautet etwa, Tritte gegen den Kopf oder den Einsatz von Messern im Regelfall als das zu bewerten, was sie sind: Tötungsversuche. Norman Hanert


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