23.04.2024

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14.12.13 / Fast jeder Bürger kann betroffen sein

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 50-13 vom 14. Dezember 2013

Fast jeder Bürger kann betroffen sein

Das Problem, dass Bundesbürger auf Schäden durch Weltkriegsbomben sitzen bleiben, kann man mit Fug und Recht – gerade auch in einem Sozialstaat – als unbillige Härte bezeichnen. Trotzdem ist es bis zu einem gewissen Grade konsequent. West- und Mitteldeutsche, die ihr Hab und Gut im Zweiten Weltkrieg durch Bombenschaden, oder Ostdeutsche, die ihre Heimat verloren haben, erhalten ja auch keine Entschädigung. Weder leistet die Bundesrepublik selber Entschädigung noch macht sie sich bei den Verursachern des Schadens für eine Wiedergutmachung stark.

Dabei braucht man als Bundesbürger noch nicht einmal direktes Opfer eines Blindgängers zu werden, um von der Problematik betroffen zu werden. Es genügt bereits, wenn man bauen will. So ist die vorsorgliche Untersuchung eines Baugrundstückes vom Bauherren zu tragen. Wird das damit beauftragte Unternehmen fündig, erfolgt die Kampfmittelbeseitigung üblicherweise in einer Aufgabenteilung zwischen staatlichen Diensten und beauftragten privaten Fachfirmen. Während Erkundung und Gefährdungsabschätzung meist durch staatliche Stellen durchgeführt werden, erfolgt die eigentliche Beräumung heute überwiegend durch private Fachfirmen. Der Abtransport und die Vernichtung ist wiederum Sache staatlicher Stellen. Während das jeweilige Bundesland die Maßnahmen der Gefahrenabwehr wie Entschärfung, Abtransport und Vernichtung übernimmt, beteiligt sich der Bund in den Fällen an den Kosten, in denen die Gefahr von ehemals reichseigenen Kampfmitteln ausgeht. Allerdings hat aufgrund des bundesdeutschen Föderalismus jedes Bundesland hierzu seine eigenen Regeln M.R.

 

Zeitzeugen

Hermann Göring – „Wenn auch nur ein feindliches Flugzeug unser Reichsgebiet überfliegt, will ich Meier heißen!“ Mit diesem in einer Rundfunkrede zu Kriegsanfang getätigten Satz hat sich der damalige Oberbefehlshaber der deutschen Luftwaffe doch etwas zu weit aus dem Fenster gelehnt. 1946 wurde der 1940 von Hitler zum Reichsmarschall Ernannte vor allem wegen seiner Beteiligung an der Judenvernichtung bei den Nürnberger Prozessen als einer der Hauptkriegsverbrecher zum Tode verurteilt. Der Hinrichtung entzog er sich durch Suizid.

Winston Churchill – Bereits im Sommer 1942 soll der britische Premier dem sowjetischen Diktator Stalin zugesagt haben, dass die Royal Air Force (RAF) „nahezu jede Wohnung in fast jeder deutschen Stadt“ zerstören werde. Die „Area Bombing Directive“ des britischen Luftfahrtministeriums machte es möglich.

Arthur Harris – Der Oberkommandierende des Bomber Command der RAF setzte die von der Regierung erteilte „Anweisung zum Flächenbombardement“ voller Leidenschaft um. Ziel war es nicht mehr, Industrieanlagen zu zerstören, sondern gezielt die deutsche Zivilbevölkerung zu attackieren. Mit dieser Strategie sollte ihre Kampfmoral geschwächt werden. Dass dabei Frauen und Kinder, aber auch internationale Kulturgüter auf deutschem Boden in Flammen aufgingen, erzeugte bei allen Beteiligten wenig Skrupel. Doch selbst als sich der Krieg dem Ende neigte, gingen die Luftangriffe auf zivile Ziele nicht zurück, wurden sogar noch verstärkt, obwohl die Kampfmoral längst am Boden lag. Heute gilt ein derartiges Flächenbombardement als Kriegsverbrechen.

Walter Merz – Der 1906 geborene Maschinenbauingenieur war schon während des Zweiten Weltkrieges als Feuerwerker tätig. 1945 wurde er Leitender Feuerwerker des Hamburger Kampfmittelräumdienstes. Er selbst gab an, bis zu seinem Ruhestand 1962 insgesamt über 4500 Sprengbomben entschärft zu haben, womit er einen Weltrekord hält. Der 1978 Verstorbene verursachte in all den Jahren seines Dienstes keinerlei ungeplante Detonationen.


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