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14.12.13 / Streit um Subventionen / Was Madrid darf, darf Berlin laut Brüssel noch lange nicht

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 50-13 vom 14. Dezember 2013

Streit um Subventionen
Was Madrid darf, darf Berlin laut Brüssel noch lange nicht

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Deutschland steht erneut in der Kritik der EU-Kommission, weil es sich bei den Befreiungen für energieintensive Industrieunternehmen um unerlaubte staatliche Beihilfen handeln soll. Dabei gewähren andere Länder ihren Energieversorgern weitaus umfangreichere Hilfen.

EU-Wettbewerbskommissars Joaquín Almunia kritisiert, dass die von der Umlage befreiten Unternehmen derzeit insgesamt fünf Milliarden Euro einsparten, die allerdings von den übrigen Stromverbrauchern bezahlt werden müssen. Nach vorläufigen Zahlen der Bundesregierung haben 2367 Industriebetriebe eine Befreiung von der EEG-Umlage für 2014 beantragt.

Dabei ist das in die Kritik geratene deutsche EEG nicht das einzige Gesetz in Europa, das den Netzzugang für Strom aus regenerativen Energieanlagen garantiert und ein langfristiges Vergütungsmodell festlegt. Spanien unterstützt ebenso die Erneuerbaren Energien durch eine erhöhte, kostenorientierte Vergütung und einen garantierten Netzzugang. Da die Strompreise in Spanien aber längst nicht mehr die Kosten für die Erzeugung decken, wächst das sogenannte „Tarifdefizit“ jährlich um etwa vier Milliarden Euro und beläuft sich mittlerweile auf 28 Milliarden Euro, für die der Staat und damit letztlich die Bürger haften müssen. Zwar kritisierte die EU-Kommission 2012 die „exzessiven Kompensationsleistungen“ für abgeschriebene Kernkraftwerke und für die unrentabel gewordenen Kohlebergwerke, der Subventionsabbau in Spanien findet aber nicht auf Brüsseler oder marktwirtschaftlichen Druck statt, sondern durch den Sparkurs der Regierung. Die Finanzhilfen in Höhe von 3,6 Milliarden Euro an Versorger wie Iberdrola, das unter anderem Kernkraftwerke betreibt, oder Gas Natural wurden aus Geldmangel gestoppt, nicht weil sie rechtswidrige Beihilfen sein könnten.

Wie es mit dem Beihilfeprüfverfahren weitergeht, hängt von den Verhandlungen zwischen der Bundesregierung und der EU-Kommission ab, in denen allerdings nicht nur die nationalen Interessen, sondern auch die Vorstellungen der einzelnen Kommissare eine Rolle spielen. Der Spanier Almunia will Einspeisevergütungen verbieten oder bestenfalls einen geringen Aufschlag für Ökostrom auf den Marktpreis gewähren. Zukünftig sollen Marktprämien unabhängig davon vergeben werden, ob der Strom aus Wind-, Sonnenkraft oder anderen Quellen stammt. Ob er für diese neuen Richtlinien den entsprechenden Rückhalt in der EU-Kommission findet, ist nicht sicher. EU-Klimaschutzkommissarin Connie Hedegaard und Umweltschutzkommissar Janez Potocnik wollen den Ausbau der Erneuerbaren Energien nicht dem Markt überlassen. Eine einheitliche europäische Strategie zur Energieversorgung ist somit nicht in Sicht.

In Deutschland hat das EEG sich längst in erheblichem Maße auf die Energieversorger ausgewirkt. Der Bundesnetzagentur liegen derzeit 28 Betreiberanträge zur Stilllegung von konventionellen Kraftwerken vor, weil deren Betrieb sich wegen der Subventionierung des Ökostroms nicht mehr lohnt. U. Blode


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