Staatsvertrag ohne Wirkung
Berlin – Seit dem 1. Juli gilt der neue Glücksspielstaatsvertrag, der die Anzahl der Spielhallen reduzieren soll, doch ändern tut sich kaum etwas. Die neue Regelung sieht unter anderem vor, dass Spielhallen einen Mindestabstand von 500 Metern zueinander halten müssen. Spielhallen, welche die Auflagen nicht erfüllen, müssten nun eigentlich schließen. Doch die Kommunen haben Probleme mit dem Vollzug. Beispiel: Wenn etwa Spielhallen zu dicht nebeneinander liegen, ist rechtlich unklar, welche schließen muss. Deshalb sprechen die Verwaltungen sogenannte Duldungserklärungen aus, obwohl das Verwaltungsrecht solche gar nicht kennt.J.H.
Inflation nimmt weiter ab
Brüssel – Die Inflation in der Euro-Zone ist im Juni auf ein Jahrestief gefallen und entfernt sich damit weiter von der Zielmarke der Europäischen Zentralbank (EZB) von knapp unter zwei Prozent. Die Verbraucherpreise stiegen laut dem Statistikamt Eurostat nur noch um 1,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat. Im Mai lag die Teuerungsrate noch bei 1,4 Prozent. Am Leitzins von null Prozent will die EZB angesichts der niedrigen Inflation vorerst nicht rütteln.J.H.