27.04.2024

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04.08.17 / Einhalt!

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 31-17 vom 04. August 2017

Einhalt!
Jan Heitmann

Der Europäische Gerichtshof hat das von der EU und Kanada geplante Abkommen zum Austausch von Fluggastdaten gekippt. Zu diesen Daten gehören der Name des Reisenden, Angaben zum Gepäck, die Sitznummer und Zahlungsdaten, aber auch den höchstpersönlichen Bereich betreffende Daten wie Angaben über die Menü- und Getränkewahl. Die Richter entschieden, dass mehrere der vorgesehenen Bestimmungen nicht mit den von der EU anerkannten Grundrechten vereinbar seien. Das Abkommen greife in das Grundrecht auf Achtung des Privatlebens ein und stelle ferner einen Eingriff in das Grundrecht auf Schutz personenbezogener Daten dar.

Es ist gut, dass der EU Einhalt  geboten wurde, geht sie doch bei der Mitwirkung an der Speicherung, Nutzung und Verarbeitung sensibler Daten durch andere Staaten schon lange zu weit. Es ist zu hoffen, dass auch die bereits bestehenden Abkommen mit den USA und Australien sowie die neue EU-Richtlinie zur Fluggastdatenspeicherung jetzt erneut auf den Prüfstand kommen. Dem Terrorismus oder der grenzüberschreitenden Kriminalität ist damit ohnehin nicht beizukommen.