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11.08.17 / Kein Interesse an TTIP / Regierungsmitglieder verzichten auf Einsicht in Vertragsunterlagen

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 32-17 vom 11. August 2017

Kein Interesse an TTIP
Regierungsmitglieder verzichten auf Einsicht in Vertragsunterlagen
J.H.

Mehr Transparenz hinsichtlich des Verhandlungsstandes, das war eine Forderung nicht nur der Gegner des umstrittenen Freihandelsabkommens mit den USA. Mit der Information der Öffentlichkeit ist es noch immer nicht weit her, aber seit Mai 2015 kann sich zumindest die Bundesregierung über den Stand der Verhandlungen informieren. Wie sie in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion eingestehen muss, hat jedoch nach über zwei Jahren noch kein einziges Regierungsmitglied von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, sich die TTIP-Unterlagen im Leseraum der US-Botschaft in Berlin vorlegen zu lassen. Es hätten lediglich 37 Mitarbeiter verschiedener Ressorts auf Fachebene die „konsolidierten Texte“ eingesehen, wobei es ihnen freigestanden habe, Notizen anzufertigen.

Die Bundestagsabgeordneten warten noch immer vergeblich darauf, selbst Einblick in die Dokumente nehmen zu dürfen. Dabei haben die EU-Staaten nach langen Verhandlungen mit den USA erwirkt, dass Mitglieder nationaler Parlamente Zugriff auf die Dokumente erhalten müssen – allerdings ebenfalls nur in einem speziell geschützten Leseraum in der US-Botschaft und nur unter Aufsicht eines US-Beamten. Kopien dürfen gar nicht und Notizen nur mit Hilfe von Papier und Bleistift gemacht werden. Nach Angaben von Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) soll den Bundestagsabgeordneten demnächst Zugang zu den Dokumenten gewährt werden.

Unterdessen weigert sich Bundeskanzlerin Angela Merkel weiterhin, die 1,6 Millionen in Deutschland gesammelten Unterschriften gegen die Freihandelsabkommen TTIP und CETA entge- genzunehmen. Wie die Bürgerini- tiative „Stopp TTIP und CETA“ mitteilt, bemüht sie sich seit fast zwei Jahren um einen Termin bei der Kanzlerin. Diese ließ sie jedoch immer wieder abblitzen und durch einen Ministerialbeamten auf den Postweg verweisen.