Preisfrage: Welche der vier Frauen wird ihren Ausflug ans Meer am meisten genießen? Ob Bademode im Zeltformat oder in der Weniger-ist-mehr-Version bleibt jeder Strandnixe allerdings selbst überlassen. Verbote muslimischer Badetracht, wie sie im letzten Jahr an französischen Stränden erlassen wurden, sind nicht zulässig. Sie wurden von den zuständigen Gerichten gekippt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied dafür jüngst, dass es rechtens ist, wenn Staaten eine Vollverschleierung in der Öffentlichkeit verbieten. Die komplette Verhüllung baue eine unüberwindliche Hürde für das soziale Miteinander auf. Bleibt Preisfrage Nummero Zwei: Was ist eigentlich von einer Religion zu halten, die derlei Gerichtsurteile nötig macht? FH