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25.08.17 / Wie in Guantánamo? / In Bayern gibt es ab sofort die »Unendlichkeitshaft« für Gefährder

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 34-17 vom 25. August 2017

Wie in Guantánamo?
In Bayern gibt es ab sofort die »Unendlichkeitshaft« für Gefährder
FH

So weit ist es schon gekommen: Im Kampf gegen den Terror nähert sich Bayern der Türkei Erdogans an. Unrechtsgefängnisse wie in Guantánamo sind in Reichweite. Es droht die Entrechtstaatlichung wie in Polen. So sieht es zumindest die „Süddeutsche Zeitung“. Die Rede ist vom neuen Polizeiaufgabengesetz, das ab sofort in Bayern gilt. Danach können Gefährder bei konkreten Gefahren künftig länger als zwei Wochen in Gewahrsam genommen werden. Ein Richter entscheidet alle drei Monate darüber, wie lange der potenzielle Terrorist einsitzen muss. Zeitlich begrenzt ist der Aufenthalt hinter Gittern nicht. Die „Süddeutsche Zeitung“ spricht von einer „Unendlichkeitshaft“.

Was für Dschihadisten ein wirksames Bekämpfungsmittel scheint, wäre für unbescholtene Bürger, die ins Visier der Terrorfahnder  geraten, eine Horrorvorstellung. Beides wird wohl ausbleiben. Das Gesetz ist so formuliert, dass es nur angewendet werden kann, wenn eine Straftat unmittelbar bevorsteht. Das heißt in der Praxis: Erst wenn die düsteren Pläne so weit fortgeschritten sind, dass sie einen Straftatbestand erfüllen, kommt polizeilicher Gewahrsam in Betracht. Dann käme aber auch ein klassischer Haftbefehl infrage. Als „stumpfes Schwert“ bezeichnet der Augsburger Strafrechtler Michael Kubiciel daher diese Möglichkeit des Präventivgewahrsams. Wirksamer dürfte da schon die elektronische Fußfessel sein. Das neue Gesetz erlaubt sie in Bayern nun auch bei Gefährdern. „Sie hilft der Polizei ganz erheblich, ihren Bewegungsspielraum einzuschränken, schneller deren Aufenthalt zu bestimmen und sie damit effektiver zu überwachen“, freut sich Bayerns Innenminister Joachim Herrmann.

(Mehr zum schwierigen Umgang mit Gefährdern auf Seite 3)