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01.09.17 / Bewusste Irreführung / »Polizeiexperte« war wegen geplanten Raubmordes verurteilt

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 35-17 vom 01. September 2017

Bewusste Irreführung
»Polizeiexperte« war wegen geplanten Raubmordes verurteilt
M.L.

Bei der Wochenzeitung „Die Zeit“ klaffen journalistischer Anspruch und Realität nicht selten weit auseinander. So war es alles andere als seriös, was „Zeit online“ am 7. Juli seinen Lesern darbot: ein Interview zum G 20-Gipfel mit dem als „Polizeiexperten“ vorgestellten Thomas Wüppesahl. Den meisten „Zeit“-Lesern dürfte dessen Name nicht bekannt oder nicht mehr in Erinnerung gewesen sein. Vorgestellt wurde er nur so:

„Thomas Wüppesahl ist ehemaliger Polizist und war von 1987 bis 1990 Bundestagsabgeordneter für die Grünen. Er gründete die Bundesarbeitsgemeinschaft Kritischer Polizistinnen und Polizisten, die sich für Bürgerrechte einsetzt. Wüppesahl ist als Experte für Polizeiarbeit sehr umstritten.“

Mit keiner Silbe wurde darüber informiert, dass der Interviewte 2005 vom Landgericht Hamburg wegen geplanten Raubmordes zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden war. „Der Spiegel“ schrieb 2005: „Laut Staatsanwaltschaft plante Wüppesahl, einen Geldboten in Berlin zu überfallen, den Mann zu erschießen und ihm dann mit einem Fleischerbeil den Arm abzuhacken, um an einen festgeketteten Geldkoffer zu kommen. Der Plan flog auf, weil ein Mitwisser zur Polizei ging.“ Der „Focus“ hatte bereits 2004 über den Fall berichtet: „Die Polizei nahm Wüppesahl fest, als er für 600 Euro eine 9-Millimeter-Pistole (Typ Luger) und ein Fleischer-beil kaufen wollte.“ Wüppesahl soll in Geldnot geraten sein, unter anderem wegen Spielschulden. Die Haft saß er in Gefängnissen in Hamburg, Berlin und Düppel ab. Im Oktober 2007 wurde er nach zwei Dritteln der Haftzeit entlassen. Aus dem Polizeidienst wurde er entfernt.

In dem „Zeit“-Interview zum G 20-Gipfel mit der Überschrift „Das ist doch Türkei“ verkündete Wüppesahl zum Beispiel: „Der Polizeieinsatz war außerhalb jeder Rechtsstaatlichkeit“ oder die Polizei „war der Aggressor“. „Die meisten Vermummten bei solchen Veranstaltungen sind doch die Polizeibeamten“, erklärte er auch.

Dass Wüppesahl früher im Gefängnis saß und warum, wurde den „Zeit“-Lesern bewusst verschwiegen. Denn sonst hätte von vornherein niemand mehr diesen sehr speziellen „Polizeiexperten“ ernst genommen.

In einer Beschwerde an den Deutschen Presserat wurde die „Zeit“ wegen des Verstoßes gegen die Wahrhaftigkeit (Pressekodex Ziffer 1) und die journalistische Berufsethik gerügt. 

Der Presserat wies die Beschwerde jedoch zurück. Es sei „nicht ersichtlich“, dass die Verurteilung des Interviewten im Jahr 2005 „in einem direkten thematischen Zusammenhang mit den Inhalten des Interviews“ stehe. Der Interviewte habe seine Strafe „abschließend verbüßt“. Gemäß Richtlinie 8.1. Absatz 3 des Pressekodex solle im Interesse der Resozialisierung „nicht identifizierend über Täter“ berichtet werden, insbesondere „wenn die Berichterstattung nicht die Straftat“ betreffe. „Hier überwiegt das Resozialisierungsinteresse des Täters eindeutig das begründete Informationsinteresse der Leser“, so der Presserat. Ein Verstoß gegen die „presseethischen Grundsätze“ durch die „Zeit“ könne daher nicht festgestellt werden.