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01.09.17 / Es mangelt nicht nur an Fähigkeiten / Viele Asylsucher wollen gar nicht arbeiten, sondern suchen Alimentierung

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 35-17 vom 01. September 2017

Es mangelt nicht nur an Fähigkeiten
Viele Asylsucher wollen gar nicht arbeiten, sondern suchen Alimentierung
Norman Hanert

Im Sommer 2016 hat der Bund mit viel Geld den Weg für kommunale Integrationsvorhaben von Asylbewerbern frei gemacht. Nach rund einem Jahr stellt die Stadt Leipzig nun ein Beschäftigungsprojekt bereits wieder ein.

In Zusammenarbeit mit einem kommunalen Eigenbetrieb wollte Leipzig 100 Immigranten in das Projekt „Saubere Stadt“ einbeziehen. Für ein halbes Jahr sollten Asylbewerber in Parks und in den Straßen Leipzigs Abfälle sammeln, parallel vorgesehen waren Angebote zum Deutschlernen und zur beruflichen Integration. Laut der zuständigen Sozialamtsleiterin ist nun aber schon nach weniger als einem Jahr absehbar, dass das Integrationsangebot bald ausläuft. 

Das Sozialamt hat dem Projekt zwischen vergangenem Dezember und diesem Juni insgesamt 395 Personen zugewiesen. Begonnen haben die Maßnahme aber nur 112, also weniger als ein Drittel der Zugewiesenen. Hierfür gibt es eine ganze Reihe von Gründen. Ein Teil der Zugewiesenen erfüllte offenbar gar nicht die notwendigen Bedingungen, fiel bereits in den Zuständigkeitsbereich der Jobcenter oder war schon in anderen Programmen untergebracht.

Der Leipziger Fall lässt daher vermuten, dass sich der Kontrollverlust und die Überlastung der Behörden, die im Zuge der „Flüchtlingswelle“ zu beobachten waren, mittlerweile als Dauerzustand etabliert haben. Es bleibt allerdings eine beachtliche Zahl von Asylbewerbern übrig, die dem Projekt aus nicht nachvollziehbaren Gründen ferngeblieben ist. Unter Überschriften wie „Flüchtlinge schwänzen Arbeitsprojekt“ hat der Abbruch des Beschäftigungsprojekts mittlerweile sogar bun­desweit für Aufsehen gesorgt. 

Sollte der Leipziger Fall auch nur einigermaßen die gesamtdeutsche Lage widerspiegeln, dann deutet sich ein weiteres massives Problem als Folge der Masseneinwanderung der letzten Jahre ab. Bereits das zunächst in Aussicht gestellte Jobwunder durch den erhofften Zustrom von Fachkräften hat sich als realitätsfernes Wunschdenken herausgestellt. Nun deutet sich sogar an, dass ein nicht unerheblicher Teil der Asylbewerber offenbar nicht einmal über staatliche Beschäftigungsprogramme aktivierbar ist. 

Grundlage des vor dem Aus stehenden Leipziger Projekts ist das Arbeitsmarktprogramm „Flüchtlingsintegrationsmaßnahme“ (FIM), das die Große Koalition bereits im Sommer 2016 beschlossen hatte. Mit dem Programm sollen über Bundesmittel 100000 sogenannte Ein-Euro-Jobs für Personen mit guter Bleibeperspektive geschaffen werden. Zum Teil sollen dabei Asylbewerber zu Arbeiten in ihren Unterkünften, etwa zu Reinigungsarbeiten, herangezogen werden. Die Gesamtintention des FIM-Programms ist allerdings durchaus kritisch zu sehen. Die Bemühungen zur Integration in den deutschen Arbeitsmarkt sollen nämlich anlaufen, bevor überhaupt ein rechtskräftiger Asylentscheid vorliegt. Ähnliches ist auch bei den Integrationskursen für Asylbewerber zu beobachten, die das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) finanziert. Der Bund lässt sich diese Vorhaben mehrere hundert Millionen Euro kosten. 

Naheliegend ist die Frage, ob diese Mittel nicht sinnvoller angelegt wären, die Asylverfahren schneller zum Abschluss zu bringen, um sich auf die anerkannten Asylanten konzentrieren zu können. Auch anderswo fehlen diese Mittel. So plant der Bundesinnenminister Thomas de Maizière, bei der Bundesagentur für Arbeit massiv Personal abzubauen.

Auch Deutschlands Verwaltungsgerichtsbarkeit steht angesichts einer Flut von 250000 Asylklagen vor dem Kollaps und müsste durch die Länder dringend besser ausgestattet werden. 

Anstatt hier Abhilfe zu schaffen, verfestigt sich mit Vorhaben wie den Integrationskursen und den FIM-Projekten der Eindruck, dass letztendlich allen Asylbewerbern eine Bleibeperspektive eröffnet werden soll, unabhängig davon, wie berechtigt sich am Ende der Asylantrag herausstellt. 

In dieses Bild passt, dass im August vergangenen Jahres in einem Großteil Deutschlands die sogenannte Vorrangprüfung für die Dauer von drei Jahren ausgesetzt wurde. Der Sinn dieser Prüfung war es, Lohndumping zu verhindern und Langzeitarbeitslosen auf dem Arbeitsmarkt eine Chance zu geben, indem vorrangig Deutsche und EU-Bürger bei freien Stellen berück-sichtigt werden. 

Der Journalist Ferdinand Knauß hat unlängst in der „Wirtschaftswoche“ kritisch darauf aufmerksam gemacht, dass auf der Internetpräsenz des Bundesarbeitsministeriums im Zusammenhang mit der Aussetzung der Vorrangprüfung nun davon die Rede ist, „Flüchtlingen mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung die Arbeitsaufnahme zu erleichtern.“ Zu Recht merkt Knauß dabei an, dass der Begriff „Flüchtling“ damit so weit gedehnt wurde, dass mittlerweile auch Personen mit abgelehntem Asylantrag oder nichtzuerkanntem Flüchtlingsstatus darunter fallen.