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01.09.17 / Mit Mobbing und Morddrohungen / Zwangsehen sind ein Schande – Der Staat scheint nicht nur machtlos, er fördert den menschenverachtenden Brauch auch noch

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 35-17 vom 01. September 2017

Mit Mobbing und Morddrohungen
Zwangsehen sind ein Schande – Der Staat scheint nicht nur machtlos, er fördert den menschenverachtenden Brauch auch noch
Ulrike Dobberthien

Deutsche Toleranz, islamische Radikalität und wirkungslose Gesetze machen es möglich: Nach Schätzungen müssen jährlich 10000 junge Menschen, vor allem Frauen, mit einer Person den Bund füs Leben eingehen, die ihnen mit Gewalt aufgezwungen wird. 

Manche Geschichten müssen chronologisch erzählt werden, um sie in ihrer Ungeheuerlichkeit zu begreifen. Diese zählt dazu. Sie handelt von vielen Tausend zumeist jungen Frauen, die gezwungen werden, ihr Leben mit einem ungeliebten Menschen zu teilen. Die Geschichte beginnt im Jahr 2004 mit dem Namen Ulrich Goll. Der damalige FDP-Justizminister des Landes Baden-Württemberg startete eine Gesetzesinitiative, um ein Verbot der Zwangsehe zu erreichen. Goll, der bereits als Integrationsbeauftragter für die Landesregierung gearbeitet hatte, konnte erschreckende Zahlen vorlegen, um die Dringlichkeit seines „Zwangsheirat-Bekämpfungsgesetzes“ zu belegen: Von Januar bis Oktober 2005 suchten allein in Baden-Württemberg 213 Frauen und zwei Männer Hilfe wegen drohender oder erfolgter Zwangsverheiratung. Die meisten waren unter 19 Jahre alt. Hatten sie Angaben zur Religionszugehörigkeit gemacht, waren sie zu 95 Prozent muslimischen Glaubens. In den meisten Fällen waren es die Eltern, die ihren Kindern eine ungewollte Ehe aufzwangen.

Ernstzunehmende Möglichkeiten, bei den Familientragödien einzuschreiten, hatte der Staat auch in den nächsten Jahren nicht. Golls Gesetzesentwurf dümpelte im Bundestag und im Bundesrat. Er wurde vertagt, verschoben, überarbeitet. Gesetzespingpong. Dann, 2011, wurde endlich Gesetz, was Gesetz werden sollte: Die Zwangs-ehe ist seitdem verboten. Sie ist eine Straftat, auf die sechs Monate bis fünf Jahre Haft steht.

Eigentlich – denn in den sieben versäumten Jahren war noch etwas geschehen: In ihnen gebar die CDU-geführte Bundesregierung unter Federführung des damaligen Innenministers Wolfgang Schäuble die Deutsche Islamkonferenz, die am 27. September 2006 zum ersten Mal im Schloss Charlottenburg in Berlin tagte. Sie sollte ursprünglich dazu dienen, Moslems auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung Deutschlands einzunorden, auch wenn das so unverblümt natürlich niemand formulierte. Schnell wurde jedoch klar, dass die Islamverbände sie nutzten, um ihre Religion in allen Lebensbereichen Deutschlands durchzudrücken: Islamunterricht an Schulen, mehr Moscheen, Islam-Staatsverträge mit den Bundesländern und schließlich eine Reform des deutschen Personenstandsrechts (PStG). In ihm wurde zum 1. Januar 2009 das „Verbot der religiösen Voraustrauung“ abgeschafft. Es besagte, dass jede Ehe zunächst säkular, also standesamtlich, geschlossen werden muss, ehe es zur kirchlichen Trauung kommt. Wer dagegen verstieß, beging eine Ordnungswidrigkeit. 

Nachdem das Verbot aufgehoben war, konnte sich jeder sofort religiös trauen lassen. Was so harmlos klingt, war in Wahrheit eine Kapitulation vor den „Imamehen“: Moslemische Gemeinden in Deutschland pfiffen auf den deutschen Staat, mieden Standesämter und folgten der Scharia, indem sie ihre Ehen – Zwangsehen, Mehrfachehen, Kinderehen – wie im islamischen Recht üblich, ausschließlich per Imam abwickelten. 

„Die Erfahrungen haben gezeigt, dass andere in Deutschland vertretene Religionsgemeinschaften trotz wiederholten Hinweises durch verschiedene deutsche Stellen nicht dazu bewegt werden konnten, ihre Eheschließungspraxis nach den Paragrafen 67, 67a PStG auszurichten“, heißt es in einer Stellungnahme der Bundesregierung zum neuen Personenstandsrecht, nachzulesen in der Bundestags-Drucksache 16/1831 vom 5. Juni 2006. Weiter steht dort: „Es sollte daher bei dem Wegfall der im Verhältnis zu den beiden großen Kirchen nicht erforderlichen und sonst offenbar wirkungslosen Vorschrift verbleiben.“ Klartext: Weil Moslems nicht daran denken, sich an deutsches Recht zu halten, wird das deutsche Recht geändert und der islamischen Praxis angepasst. 

Ulrich Goll sah die Folgen. „Mit der Abschaffung des Verbots schwächt die Bundesregierung sehenden Auges die Rechtsstellung von Mädchen und jungen Frauen und lässt dadurch von Zwangsheirat Betroffene in unverantwortlicher Weise im Stich“, kritisierte er. „Religiös geprägte Bevölkerungsgruppen könnten sich verstärkt von der Zivilehe abwenden. Vor allem die betroffenen Mädchen und Frauen sind dann schutz- und rechtlos, da religiös geschlossene Ehen zivil- und familienrechtlich keinerlei Wirkungen entfalten.“ Groll weiter: „Ich sehe die Gefahr, dass viele dies als Einladung missverstehen, Ehen nur noch nach den Vorgaben ihrer Religion und Tradition zu schließen. Solche Ehen können zu einer nicht hinnehmbaren, lebenslangen einseitigen Abhängigkeit und zu weitreichender Rechtlosigkeit führen, da diese innerhalb der jeweiligen Gruppe absolut verbindlich sind.“

Golls „Zwangsheirat-Bekämpfungsgesetzes“ scheint wenig daran zu ändern. Das zeigte im März vergangenen Jahres die Antwort des Bundesjustizministeriums auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Seit 2012 gab die Polizei jährlich rund 60 Ermittlungsverfahren zur Zwangsehe an die Staatsanwaltschaften ab; die stellten die Verfahren ein. 2012 und 2013 wurden bundesweit nur zwei Männer wegen Verstoss gegen das Gesetz verurteilt, ein weiterer wurde freigesprochen. 

Und so geht das Elend der Zwangsheiraten in Deutschland weiter – dramatisch verschärft durch die Asylflut der letzten Jahre. Ein gruseliges Szenario bewahrheitet sich. Maria Böhmer, von 2005 bis 2013 Staatsministerin bei der Bundeskanzlerin und Beauftragte für Migration und Flüchtlinge, hat es in einer unfreiwilligen Zukunftsvision vor einigen Jahren beschrieben. In einem Nachwort zu der im April 2007 erschienene Studie „Zwangsverheiratung in Deutschland“, herausgegeben vom Familienministerium, schrieb sie: „Während in Deutschland Zwangsverheiratung vor allem als ein Problem türkischer oder kurdischer Migrantinnen und Migranten wahrgenommen wird, sind in Frankreich vor allem Jugendliche maghrebinischer, zentralafrikanischer und asiatischer Herkunft davon bedroht, in Großbritannien wiederum Mitglieder der südasiatischen Einwandererfamilien aus Indien, Pakistan und Bangladesch. Aus den Niederlanden berichten Hilfsorganisationen, dass vor allem Mädchen und junge Frauen aus der Türkei und Marokko betroffen sind.“

Wie würde Angela Merkel sagen: „Nun sind sie eben alle hier.“ 





Ehe oder Tod: Wenn die Heirat erzwungen wird

Eine  „Zwangsheirat“ droht, wenn mindestens einer der zukünftigen Partner – die Frau, der Mann oder beide – durch körperliche oder psychische Gewalt zur Ehe gezwungen wird. Emotionale Erpressung, Mobbing oder sogar Morddrohungen können im Spiel sein. 

Juristen grenzen die Zwangsheirat von einer arrangierten Ehe ab, indem sie prüfen, ob es eine Wahlmöglichkeit gibt: Nur wenn beide Partner die von Drohungen unbelastete Möglichkeit hatten, auch „Nein“ zu sagen, ist eine Ehe aus freien Stücken zu Stande gekommen, auch wenn sie arrangiert wurden. Die Formen der Zwangsheirat reichten von den sogenannten Importbräuten – dabei wird in der Regel eine Cousine des Bräutigams aus ihrem Heimatland nach Deutschland geholt, um hier mit ihrem Cousin verheiratet zu werden – über die „Heiratsverschleppung“ vor allem während der Schulferien ins Heimatland (siehe PAZ 35, Seite 5), bis hin zur Zwangsheirat unter in Deutschland lebenden Mitgliedern islamischer, aber auch jesidischer Gemeinden. Nicht unüblich ist die aggressive Nötigung zum Ja-Wort auch in manchen Zigeuner-Familien. 

Die Gründe für Zwangsheiraten sind vielfältig: An die Eltern wird Brautgeld bezahlt, Söhne sollen durch die Heirat mit einer „echten“ Moslemin diszipliniert werden, ein Aufenthaltstitel für Deutschland wird benötigt. Auch die Religion spielt eine Rolle. Bis heute gibt es im islamischen Recht, in der Scharia, keine Neigung, gegen diese (Un)Sitte vorzugehen. UD