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08.09.17 / Gegenwind / Reparationsforderungen desavouieren die EU

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 36-17 vom 08. September 2017

Gegenwind
Reparationsforderungen desavouieren die EU
Florian Stumfall

Ende Juli dieses Jahres sorgte Polen für eine völlig neue Variante von Solidarität zwischen EU-Mitgliedsländern. Der Vorsitzende der Regierungspartei PiS, Jaroslaw Kaczynski, erklärte in einem Radiointerview, Deutschland entziehe sich seiner Verantwortung für den Zweiten Weltkrieg, und daher müsse über Reparationen gesprochen werden. Ein entsprechendes Gesetz sei, da sich der diplomatische Apparat Polens derzeit als nicht schlagkräftig genug erweise, in Vorbereitung. 

Kaczynski kündigte eine „historische Gegenoffensive“ seines Landes an. „Wir reden über gewaltige Summen und auch über die Tatsache, dass Deutschland sich viele Jahre lang geweigert hat, die Verantwortung für den Zweiten Weltkrieg zu übernehmen“, so der starke Mann in Warschau. Er ist indes innerhalb der Völkerfamilie EU nicht allein mit solchen Plänen. Auch Griechenland versucht Wertschöpfung durch Reparationsforderungen an Deutschland, und zwar schon seit dem Jahr 2013. Damals wurde eine Gruppe von Beamten des Finanzministeriums mit der Aufgabe betraut, den Schaden zu berechnen, den Griechenland durch die deutsche Besetzung im Zweiten Weltkrieg genommen hat.

Während Kaczynski dem Umfang der Forderungen offenlässt, um nicht etwa zu tief zu greifen, bezifferten die Griechen die Höhe ihrer Nota auf 108 Milliarden Euro. Was Deutschland bis zu diesem Zeitpunkt an Zahlungen geleistet hatte, ging in die Kalkulation nicht ein. Das war zwei Jahre später ein wenig anders, als der damalige griechische Justizminister Nikos Paraskevopoulos erklärte, er mache sich ein Urteil des Athener Verfassungsgerichts zu eigen, wonach Deutschland an Nachkommen von Opfern des NS-Regimes Kompensationszahlungen zu leisten habe. Was bisher schon erbracht worden sei, sehe man als „Vorabzahlung“ an.

Nun ist es durchaus üblich und auch völkerrechtlich gedeckt, dass ein Land, das einen Krieg begonnen und verloren hat, dem Sieger einen finanziellen Ausgleich geben muss. Anders, wenn der Angreifer seinen Krieg gewinnt. Im Falle Deutschland nun wurden nach dem Zweiten Weltkrieg das gesamte Auslandsvermögen, die Handelsflotte und alle deutschen Patente beschlagnahmt. Zudem wurden im großen Umfang Ansprüche durch die Demontage von Industriebetrieben abgedeckt. Und, was vor allem Polen betrifft: Deutschland musste seine Ostgebiete abtreten, ein Verlust, der sich jeder Berechnung entzieht.

Darüber hinaus vereinnahmten die USA nach eigenen Angaben deutsche Reparationen in Höhe von 500 Millionen US-Dollar, die Sowjetunion nach westlichen Schätzungen 15 Milliarden. Doch während die Kommunisten im Moskauer Kreml mit Datum vom 1. Januar 1954 auf alle weiteren Leistungen verzichteten, ließen sich die Westmächte die Möglichkeit offen, neue Forderungen zu erheben. Um dieser Hängepartie einen rechtlichen Rahmen zu geben, wurde zwischen den Westmächten und der Bundesrepublik Deutschland das Londoner Schuldenabkommen vom 27. Februar 1953 vereinbart. Der entscheidende Beschluss war: Die Frage der deutschen Kriegsschulden solle erst bei einem Friedensschluss entschieden werden.

Freilich hat Deutschland, auch das vereinigte Deutschland, bis heute keinen Friedensvertrag, die Frage nach den Reparationen stellt sich also bislang nicht. Allerdings erfüllt der Zwei-plus-Vier-Vertrag, der am 15. März 1991 in Kraft getreten ist, funktional bis auf Weiteres die Erfordernisse eines Friedensvertrags. Bei diesem Zwei-plus-Vier-Abkommen ist indes von Reparationszahlungen keine Rede. Die Sache wäre damit also obsolet geworden. Zudem wird das Abkommen als sogenannter Statusvertrag betrachtet, das heißt, seine Wirksamkeit geht über die Unterzeichnerstaaten – in diesem Falle die Bundesrepublik Deutschland, die DDR, die USA, das Vereinigte Königreich, Frankreich und die Sowjetunion – hinaus. Dieser Anspruch erklärt sich dadurch, dass der Vertrag eine in Teilen neue politische Ordnung in ganz Europa grundlegt.

Damit werden auch Polen und Griechenland in die Wirksamkeit der Vereinbarung einbezogen, und Forderungen aus diesen Ländern an Deutschland stehen rechtlich auf sehr unsicherem Boden, vor allem, was Polen betrifft. Das Land hat nämlich bereits im Jahre 1953 in einer Erklärung auf weitere Zahlungen aus Deutschland verzichtet. Man wolle, so hieß es damals, „einen weiteren Beitrag zur Lösung der deutschen Frage im Geiste der Demokratie und des Friedens“ leisten. Darauf wurde denn auch von der Bundesregierung angesichts des jüngsten polnischen Vorstoßes verwiesen. Deutschland stehe politisch, moralisch und finanziell zu seiner historischen Verantwortung, aber die Frage der Reparationen sei rechtlich und politisch bereits abschließend geregelt, so eine Erklärung der Bundesregierung. 

Ebenso sind eigentlich die Verhältnisse gegenüber Athen längst geklärt. Im Rahmen ihrer umfassenden Wiedergut-       ma­chungspolitik schloss die deutsche Regierung in den Jahren zwischen 1959 und 1964 mit zwölf westeuropäischen Regierungen sogenannte „Globalabkommen“. Zu diesen Ländern gehört auch Griechenland. Athen bekam aus Bonn damals 115 Millionen Mark, das ist nach heutiger Kaufkraft fast eine halbe Milliarde Euro. Im Briefverkehr zu diesem Abkommen erklärte die griechische Seite, damit seien „alle den Gegenstand dieses Vertrages bildenden Fragen … abschließend geregelt“, wodurch Athen auf alle weiteren Forderungen verzichtete. Nachdem der Ostblock im Jahre 1990 zusammengebrochen war, wandte Deutschland dieses Globalabkommen sinngemäß auch auf osteuropäische Länder an. In diesem Rahmen erhielt Polen die Summe von mehr als 250 Millionen Euro.

Somit steht eines fest: Die neuerlichen Ansprüche, die von Griechenland und Polen und möglicherweise bald von einem weiteren Land gegen Deutschland erhoben werden, entbehren der rechtlichen Grundlage. Doch lässt sich die politische Wirklichkeit nicht allein in rechtliche Parameter fassen. Was das Gesetz nicht hergibt, ist oftmals durch die Psychologie zu erreichen. Eine Schuld wie die, an der Deutschland trägt, und die von den Nachfolgern der Täter selbst als nie dagewesen, nicht zu überbieten und nie zu verzeihen bezeichnet wird, ist natürlich sehr dazu geeignet, sie als Druckmittel zu benutzen. Das wird verstärkt durch alle Warnungen vor Aufrechnen und Relativieren sowie die Mahnungen, angesichts des politischen Extremismus Wiederholungen zu meiden. Mehr im Irrationalen liegen die Hinweise von manchen Nachfolgern der Opfer, mit Geld sei nichts mehr gutzumachen, die aber doch finanzielle Forderungen erheben.

Tatsächlich aber übersehen die Antreiber in Warschau und Athen den Schaden, den sie selbst anrichten. Angesichts des maroden Zustands der EU muss deren angeblich friedensstiftende Macht als hauptsächliche Sinngebung des gesamten Einigungswerkes immer wieder beschworen und beteuert werden. Dem stehen gehässige Anwürfe und ungerechtfertigte Forderungen diametral entgegen. Wenn innerhalb der EU nicht einmal Einigkeit darüber herrscht, was man unterschrieben hat und was vereinbart ist, dann erschöpft sich die Bindekraft der Gemeinschaft tatsächlich in der Allgegenwart der Brüsseler Bürokratie.