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15.09.17 / Dschihad erobert die Gefängnisse / Radikale Moslems rekrutieren in deutschen Haftanstalten immer mehr neue Anhänger

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 37-17 vom 15. September 2017

Dschihad erobert die Gefängnisse
Radikale Moslems rekrutieren in deutschen Haftanstalten immer mehr neue Anhänger
Norman Hanert

Das Bundeskriminalamt gibt Berlins Justizvollzugsbeamten in einem Leitfaden nun Hinweise zum Umgang mit radikalen Moslems. Die Aktion enthüllt: Inhaftierte Dschihadisten werden zunehmend zu einem Sicherheitsproblem in den Gefängnissen der Hauptstadt.

In ganz Deutschland werden Vollzugsbeamte mittlerweile im Umgang mit radikal-islamischen Häftlingen geschult. Als Warnsignale für eine Radikalisierung gelten Symbole von Terrorgruppen ebenso wie bestimmte Gesten, Bekleidung, Barttracht oder Namensänderungen. Laut einem Bericht der Zeitung „BZ“ ist Mitarbeitern des Berliner Strafvollzugs nun eine als Verschlusssache deklarierte Ausarbeitung des Bundeskriminalamtes (BKA) ausgehändigt worden, die eine Reihe von Hinweisen zu radikalen Moslems liefert. 

Sensibilisiert werden die Beamten darin, Veränderungen wahrzunehmen, die auf eine Radikalisierung von Gefangenen hindeuten. Berlin ist mit seinen mehr als 40 inhaftierten radikalen Muslimen nicht allein betroffen. Insgesamt sitzen deutschlandweit derzeit etwa 300 Personen, die die Behörden dieser Gruppe zuordnen, hinter Gefängnismauern. 

Neben Berlin werden auch aus Hessen, Bayern und Nordrhein-Westfalen zweistellige Zahlen von inhaftierten radikalen Moslems gemeldet. Die Zahl könnte schon bald rapide steigen. Generalbundesanwalt Peter Frank äußerte im August in einem Interview mit dem Berliner „Tagesspiegel“, er rechne allein 2017 mit 500 bis 600 Prozessen gegen Terror-Beschuldigte. Im Vorjahr seien knapp 240 neue Verfahren gegen radikale Moslems eröffnet worden, wobei es sich bei mehr als 80 Prozent um Fälle „aus dem Phänomenbereich des islamistischen Terrorismus“ gehandelt habe. 

Auch vom Bundeskriminalamt kommen alarmierende Zahlen. Die Behörde ermittelt mittlerweile gegen mehr als 400 Personen wegen des Verdachts, sie seien Mitglieder von Dschihad-Gruppen gewesen, bevor sie als Asylbewerber nach Deutschland gekommen sind. 

Schon die derzeit in Haft sitzenden radikalen Moslems stellen die Behörden vor Probleme. Die verstärkte Beobachtung der Gefangenen erfordert Vollzugspersonal, das nicht nur in Berlin oftmals knapp ist. Eine andere Sicherheitsmaßnahme droht wiederum eine verhängnisvolle Langzeitwirkung zu entfalten. Bundesweit ist es mittlerweile üblich, radikale Moslems voneinander getrennt unterzubringen. Laut einer Auskunft des Berliner Senats soll damit einer „gegenseitigen Bestärkung in der radikalen Gesinnung“ entgegengewirkt werden. 

Längst haben Terrorgruppen wie der Islamische Staat allerdings erkannt, welches Rekrutierungspotenzial auch ganz gewöhnliche Kriminelle darstellen. Hinter vielen Gefängnismauern ist damit ein besonders brisanter Mix zustande gekommen: Der Fanatismus von radikalen Moslems in Kombination mit der kriminellen Energie von Drogendealern, Schlägern und Intensivtätern. Forscher am Londoner King’s College haben sich systematisch mit diesem Phänomen beschäftigt und im vergangenen Jahr eine Studie veröffentlicht. 

Die Auswertung der Werdegänge von Dschihadisten lässt demnach darauf schließen, dass sich mehr als ein Viertel von ihnen während eines Gefängnisaufenthalts radikalisiert hat. Untersucht hatten die Wissenschaftler die Fälle von 79 radikalen Moslems in mehreren europäischen Ländern. Bei mindestens          27 Prozent der Untersuchten ist von einer Radikalsierung während der Haft auszugehen. 57 Prozent der Untersuchten waren vor ihrer Radikalisierung bereits inhaftiert gewesen.

Zu befürchten ist, dass sich diese Entwicklung in den kommenden Jahren noch massiv verstärkt. Die deutsche Justiz bislang hat sehr unterschiedliche Signale ausgesendet, wenn es um die Abschiebung von Terrorverdächtigen ging. Erst im August billigte das Bundesverwaltungsgericht in zwei Grundsatzentscheidungen die Abschiebung von Terrorverdächtigen aus Deutschland. Grundlage der Entscheidung war der Paragraf 58a des Aufenthaltsgesetzes. Diese bislang kaum angewendete Regelung erlaubt eine Abschiebung auf Grundlage einer auf „Tatsachen gestützten Prognose zur Abwehr einer besonderen Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder einer terroristischen Gefahr“. Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main entschied dagegen im Juli, dass ein terrorverdächtiger Tunesier nicht abgeschoben werden darf. Der Mann war bei einer Razzia in der raikalen Moslemszene festgenommen worden und steht sogar im Verdacht, im Auftrag des Islamischen Staates einen Anschlag in Deutschland vorbereitet zu haben. 

Das Gericht begründete seine Entscheidung mit Zweifeln, ob den Tunesier in seinem Heimatland ein hinreichender Schutz vor der Todesstrafe erwarte. Diese Entscheidung dürfte nicht nur für Tunesien Bedeutung haben, sondern vermutlich auch im Hinblick auf viele andere Herkunftsländer von radikalen Moslems. Verschärfend kommt hinzu, dass das Potenzial von gewaltbereiten Dschihadisten in ganz Europa inzwischen riesige Ausmaße angenommen hat. Der Antiterrorkoordinator der EU, Gilles de Kerchove,  sprach gegenüber der spanischen Tageszeitung „El Mundo“ unlängst davon, in Europa lebten mittlerweile mehr als 50000 Dschihadisten.