24.04.2024

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22.09.17 / Jan Heitmann: / Freier Strand

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 38-17 vom 22. September 2017

Jan Heitmann:
Freier Strand

Die Eintrittsgebühren für Strände an Nord- und Ostsee stehen vor dem Aus. Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Einzäunung und Bewirtschaftung nahezu des gesamten Meeres- strandes der Gemeinde Wangerland in Friesland rechtswidrig ist. Nicht von der Bade-Infra- struktur geprägte Flächen dürfen unentgeltlich zum Baden und Spazierengehen betreten werden. Geklagt hatten zwei Bewohner einer Nachbargemeinde, die sich „schlicht abgezockt“ fühlen. Sie beriefen sich auf den gewohnheitsrechtlichen Gemeingebrauch am Küstengewässer und am Meeres- strand sowie auf das Bundesnaturschutzgesetz, das jedermann das Recht gibt, die freie Landschaft auf Straßen und Wegen und ungenutzten Grundflächen unentgeltlich zu betreten.

Mit ihrem Urteil haben die Bundesverwaltungsrichter das richtige Signal gesetzt, das über den verhandelten Fall hinaus Wirkung haben wird: Gemeingebrauch geht vor Kommerzialisierung des öffentlichen Raumes. Dass der Raum in den Städten „bewirtschaftet“ wird und Autofahrer für das Parken bezahlen müssen, mag ja noch nachvollziehbar sein, auch wenn mancherorts der Eindruck entsteht, dass es ausschließlich ums Abkassieren geht. Dass die Verwaltung aber von den Bürgern immer häufiger Eintrittsgeld für Bereiche des öffent- lichen Raums verlangt, geht zu weit. Man denke nur an die glücklicherweise verworfene Idee der letzten – SPD-geführten – schleswig-holsteinischen Landesregierung, Gebühren für das Betreten der Wälder zu erheben. Glücklicherweise haben die Bundesverwaltungsrichter den allzu gierigen Kämmerern Schranken aufgezeigt.