26.04.2024

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22.09.17 / MELDUNGEN

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 38-17 vom 22. September 2017

MELDUNGEN

Mietexplosion in Metropolkernen

Berlin – In den sogenannten Metropolkernen sind die Mieten für Erst- und Wiedervermietungen zwischen 2014 und 2016 überdurchschnittlich stark gestiegen. Laut Wohngeld- und Mietenbericht der Bundesregierung erhöhten sich die Angebotsmieten dort jährlich um 5,1 Prozent. Das ist deutlich mehr als in kreisfreien Großstädten (3,7 Prozent) sowie Universitätsstädten (3,5 Prozent). 2016 betrug die durchschnittliche Nettokaltmiete in Metropolkernen 9,71 Euro pro Quadratmeter. Die durchschnittliche Nettokaltmiete für Erst- und Wiedervermietungen lag bei 7,65 Euro pro Quadratmeter. Die Bestandsmieten entwickeln sich weniger dynamisch. Die Nettokaltmiete lag 2016 im Schnitt bei 5,75 Euro pro Quadratmeter, 2015 waren es 5,69 Euro.J.H.





Strafanzeige gegen Gabriel

Stuttgart – Der baden-württembergische AfD-Landtagsabgeordnete Rainer Podeswa hat Bundesaußenminister Sigmar Gabriel wegen Beleidigung, Verleumdung und übler Nachrede bei der Staatsanwaltschaft angezeigt. Gabriel hatte zuvor in einem Interview über den bevorstehenden Einzug der AfD in den Bundestag geäußert: „Dann haben wir zum ersten Mal nach Ende des Zweiten Weltkriegs im deutschen Reichstag wieder echte Nazis.“ Der promovierte Physiker Podeswa bezeichnete Gabriels Äußerungen, die jeder sachlichen Grundlage entbehrten und wider besseres Wissen getroffen worden seien, als eines Vizekanzlers und Außenministers für „absolut unwürdig“. Die AfD sei Anfeindungen gewohnt, dies aber überschreite das „hinnehmbare Maß allerdings um Größenordnungen“. Der verkrachte Pädagoge Gabriel hat sich schon mehrfach derartige Entgleisungen herausgenommen. So beschimpfte er die Teilnehmer einer friedlichen Pegida-Demonstration als „rechtes Pack, das eingesperrt gehört“.J.H.





Licht-aus!-Appell rechtswidrig

Düsseldorf – Der Aufruf des Düsseldorfer Oberbürgermeisters Thomas Geisel (SPD) vom Januar 2015, anlässlich einer Demonstration des Bündnisses „Düsseldorfer gegen die Islamisierung des Abendlandes“ das Licht auszuschalten, das von ihm angeordnete Ausschalten der Beleuchtung an städtischen Gebäuden und seine öffentliche Aufforderung, an einer Gegendemonstration teilzunehmen, waren rechtswidrig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Der Oberbürgermeister sei als kommunaler Wahlbeamter zwar grundsätzlich befugt, sich im Rahmen seines Aufgabenbereichs zu Themen der örtlichen Gemeinschaft öffentlich zu äußern. Diese Befugnis unterliege jedoch Grenzen, stellten die Bundesverwaltungsrichter fest. Aus dem Demokratieprinzip folge, dass ein Amtsträger sich zwar am politischen Meinungsbildungsprozess der Bevölkerung beteiligen, ihn aber nicht lenken und steuern dürfe. Ebenso seien ihm Äußerungen nicht gestattet, welche die Vertreter anderer Meinungen ausgrenzten. Somit sei das Verhalten des Oberbürgermeisters rechtswidrig gewesen, so die Richter.J.H.