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29.09.17 / Falsche Reue, eiskalte Berechnung / Der Mordprozess gegen Hussein K. offenbart die ganze Katastrophe deutscher Zuwanderungspolitik

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 39-17 vom 29. September 2017

Falsche Reue, eiskalte Berechnung
Der Mordprozess gegen Hussein K. offenbart die ganze Katastrophe deutscher Zuwanderungspolitik
Dirk Pelster

Die Tat ist entsetzlich. Unbegreiflich ist sie nicht. Der Afghane, der verdächtigt wird, Maria L. vergewaltigt und in einem Fluss ertränkt zu haben, kam als verurteilter Verbrecher aus Griechenland. Die offenen Grenzen und die vollständige Kapitulation des deutschen Rechtsstaates ermöglichten seine Einreise. Nun steht er in Freiburg vor Gericht. 

Landgericht Freiburg, Dienstag, 5. September, 9 Uhr: Der afghanische Staatsbürger Hussein K. wird in den Gerichtssaal geführt. Im Blitzlichtgewitter der zahlreichen Pressevertreter zeigt sich eine martialische Szene. Zwei hochgewachsene, vollbärtige Justizbeamte mit schusssicherer Weste führen ihn vor. Da K. neben Handschellen auch eine Fußfessel angelegt wurde, kann er sich nur mühsam seinen Weg zu dem zugewiesenen Platz auf der Anklagebank bahnen. 

Die sorgsam arrangierte Dramaturgie dieser Szene soll in Zeiten des Wahlkampfes und einer immer hitziger geführten gesellschaftlichen Debatte um die ausufernde unkontrollierte Masseneinwanderung die ganze Entschlossenheit des Rechtsstaates demonstrieren. Tatsächlich ist die zur Schau getragene Härte des Rechtsstaats aber nur simuliert. Denn, dass es überhaupt zu dem nun angeklagten Kapitalverbrechen kommen konnte, liegt vor allem an der von Angela Merkel betriebenen Politik der offenen Grenzen und der fast vollständigen Kapitulation des Rechtsstaates auf dem Gebiet des Asyl- und Ausländerrechts. Gerade am Beispiel des Falles von Hussein K. wird dieses Totalversagen der bundesdeutschen Politik exemplarisch deutlich. 

K. wird vorgeworfen, am 16. Oktober des vergangenen Jahres die 19-jährige Medizinstudentin Maria L. vergewaltigt und anschließend ermordet zu haben. Für das Verfahren vor der Jugendkammer des Gerichts sind nach Angaben eines Sprechers 16 Verhandlungstage angesetzt. Das Urteil könnte im Dezember fallen. Gehört werden sollen 45 Zeugen sowie zehn Sachverständige.

Für die Medien ist der Prozess ein großes Ereigniss. Er wird noch viele Zeitungsseiten und Sendeminuten füllen. Das jetzige Interesse am Fall war allerdings nicht immer so groß. Gerade die staatlich gelenkte ARD schwieg eisern, nachdem sich bei seiner Festnahme im Dezember 2016 herausstellte, dass er ein Jahr zuvor als Flüchtling nach Deutschland gekommen war. Bereits um die Jahreswende 2012/2013 reiste K. nach Griechenland ein und betrat somit erstmals den Schengenraum. Im Januar 2013 wandte er sich an die griechischen Behörden. Unter Vorlage eines afghanischen Ausweisdokumentes – als Geburtsdatum war der 1. Januar 1996 festgehalten – ließ er sich als Asylantragsteller registrieren. 

Ob K. dem griechischen Staat dankbar war, dass er ihm Schutz gewährte, ist nicht bekannt. Falls es so gewesen sein soll, hielt das Gefühl nicht lange vor. Im Mai 2013 raubte er auf Korfu eine Studentin aus und stieß sie über ein Geländer am Rande einer Klippe. Das Opfer stürzte zehn Meter in die Tiefe und kam nur knapp und schwer verletzt mit dem Leben davon. Von einem griechischen Gericht wurde K. dafür zu einer zehnjährigen Haftstrafe wegen versuchten Mordes verurteilt, von der er allerdings nur rund zwei Jahre absaß, da die neugewählte Linksregierung unter Alexis Tsipras ein Amnestiegesetz erließ und seine Reststrafe daraufhin zur Bewährung ausgesetzt wurde. 

Das von K. gestellte Asylgesuch wurde während seiner Inhaftierung von den Behörden abgelehnt. Da er nach Verbüßung der Freiheitsstrafe gegen seine Meldepflichten verstieß, wurde seine Bewährung widerrufen. Die griechische Polizei schrieb ihn im Dezember 2015 zur Fahndung aus. Dieses Fahndungsgesuch wurde allerdings nicht an andere Polizeidienstellen in Europa weitergeleitet. Zirka einen Monat zuvor war K. bereits nach Deutschland eingereist und hatte in Freiburg erneut einen Asylantrag gestellt. Anders als noch in Griechenland legte er den deutschen Behörden kein Ausweisdokument vor und gab auch ein falsches und um fast vier Jahre jüngeres Geburtsdatum an. Da er nach seinem eigenen damaligen Bekunden erst 16 Jahre alt gewesen sein wollte, wurde er zunächst als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling eingestuft und in die Obhut einer Pflegefamilie gegeben.-

Vom Zeitpunkt seiner Registrierung im November 2015 bis zu seiner Verhaftung im Dezember 2016 wurde der von K. gestellte Asylantrag nicht durch das zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge weiterbearbeitet. Auch ein Datenabgleich mit den Informationen der griechischen Behörden unterblieb. Faktisch haben sich deutsche Behörden über ein Jahr lang nicht darum geschert, wer sich hier eigentlich Zutritt ins Land verschafft hatte und nun um seine Anerkennung als politisch Verfolgter nachsuchte. 

Dieses schwere Versäumnis sollte in den frühen Morgenstunden des 16. Oktober 2016 schreckliche Folgen haben. Um 3 Uhr fuhr die 19-jährige Maria L. von der Studentenfeier „Big Medi Night“ in der Mensa „Institutsviertel“ in der Stefan-Meier-Straße mit ihrem Fahrrad nach Hause. In der Nähe des Freiburger Schwarzwaldstadions traf die junge Frau auf ihren Mörder. Dieser stieß sie von ihrem Rad, würgte sie mit seinem Schal und verging sich an ihr. Im Anschluss schleppte er die bewusstlose Studentin zu dem nahegelegenen Fluss Dreisam und legte sie im Wasser ab. Maria L. ertrank, ohne zuvor das Bewusstsein wiedererlangt zu haben. 

Im Prozess bestätigte K. diesen von der Staatsanwaltschaft erhobenen Tatvorwurf im Wesentlichen. Zuvor verlas er allerdings eine Erklärung, in der er sich bei den Eltern der jungen Frau mit rührseligen Worten entschuldigte. So beschwor er, selbst sterben zu wollen, wenn er damit sein Opfer wieder lebendig machen könne. Glaubwürdig wirken diese Worte der Sühnebereitschaft angesichts seiner weiteren Einlassungen und des rein taktischen Vorgehens seines Verteidigers hingegen nicht. 

Zwar legte K. ein sehr umfassendes Geständnis ab, da ein Leugnen der Tat ihm angesichts der erdrückenden Beweislage ohnehin nicht viel geholfen hätte. Unter anderem konnten ihm am Tatort gefundene Haare eindeutig molekulargenetisch zugeordnet werden. Auf der anderen Seite wurde schon an den ersten Prozesstagen deutlich, dass seine Darstellung des Tatherganges mit viel Spitzfindigkeit an die Besonderheiten des deutschen Strafrechts angepasst sind. 

So behauptete er etwa, dass er vom Tod der jungen Frau ausgegangen sei, nachdem er sie gewürgt hatte. Erst dann wolle er den Entschluss gefasst haben, sein Opfer auch zu vergewaltigen. Als daraufhin die Vorsitzende Richterin ungläubig fragt, ob er tatsächlich vorgehabt habe, Sex mit einer Toten zu praktizieren, antwortete der Angeklagte nur lapidar, dass ihn dies nicht gestört habe. Wäre es so, wie K. es vor Gericht geschildert hat, dann könnte hier nämlich ein wichtiges Tatbestandsmerkmal entfallen. Das Gesetz verlangt für das Vorliegen eines Mordes, dass der Täter von Anfang an die Absicht hatte, zur Befriedigung seines Geschlechtstriebes zu töten. Hätte sich die Tötung hingegen aus der Situation nach dem Angriff auf die Radfahrerin ergeben und hätte er sich dann erst entschlossen, sich an ihrer Leiche sexuell zu vergehen, wäre dies möglicherweise nur als Totschlag zu bewerten. 

Unabhängig davon, dass die Behauptung, Geschlechtsverkehr mit einer Toten gehabt haben zu wollen, schon für sich genommen bizarr ist, dürfte K. angesichts der körperlichen Nähe in der Tatsituation sicherlich bemerkt haben, dass sein Opfer noch atmet. Aber dies ist nicht sein einziger Versuch, die tatsächlichen Ereignisse und Gegebenheiten so hinzustellen, dass deren juristische Würdigung möglichst günstig für ihn ausfallen muss. So behauptete er auch, bei der Tatbegehung unter erheblichem Einfluss von Drogen und Alkohol gestanden zu haben. Obwohl Zeugen, die K. unmittelbar vor der Tat in einer Freiburger Bar für Homosexuelle gesehen haben, das Gegenteil bestätigen, sollen damit offensichtlich Zweifel an seiner Schuldfähigkeit geschürt werden.

Wesentlich für die Verurteilung wird auch sein, wie alt K. zum Tatzeitpunkt gewesen ist. In der Vergangenheit hatte er über sein Alter bereits mehrfach gelogen und hierzu unterschiedlichste Angaben gemacht. Angeklagt ist er vor einer Jugendstrafkammer. Diese Spruchkörper befassen sich mit Straftaten von Minderjährigen und sogenannten Heranwachsenden. Bei letzteren handelt es sich um junge Erwachsene im Alter zwischen 18 und 21 Jahren. Je nach Reifegrad des jeweiligen Angeklagten können hier die Richter im Einzelfall bestimmen, ob sie nach den regulären gesetzlichen Vorschriften entscheiden oder das deutlich milder ausfallende Jugendstrafrecht anwenden. 

K. hat im Prozess angegeben, erst 18 Jahre alt zu sein. Damit wäre er zum Tatzeitpunkt vermutlich erst 17 Jahre gewesen und die Richter müssten zwingend nach Jugendstrafrecht urteilen. Die veranlassten medizinischen Gutachten kommen allerdings zu dem Schluss, dass er mindestens 22 Jahre, möglicherweise auch schon Mitte Zwanzig ist. In dem afghanischen Pass, den er 2013 den griechischen Behörden bei seiner Registrierung vorgelegt hat, war der 1. Januar 1996 als Geburtsdatum ausgewiesen. Bei vielen Angehörigen aus dem Nahen und Mittleren Osten wird der Neujahrstag auch als Tag der Geburt festgehalten, da Neugeborene in einigen Gebieten dieser Länder zumeist nur einmal im Jahr durch staatliche Stellen erfasst werden. 

Da sich das Datum der tatsächlichen Geburt in der Regel nicht mehr rekonstruieren lässt, wird dann der zwischen der aktuellen und der zuletzt durchgeführten Erfassung liegende 1. Januar als Geburtstag gewählt. Wahrscheinlich ist K. daher im Verlauf des Jahres 1995 geboren worden. Eventuell könnte er damit zum Zeitpunkt der Tat tatsächlich noch 21 Jahre alt gewesen sein und das Jugendstrafrecht könnte somit anwendbar sein. Es bleibt also abzuwarten, ob der Rechtsstaat tatsächlich Härte zeigt oder ob er es mit symbolischen Bildern bewenden lässt. 





Kein Platz, kein Ort scheint sicher

Vergewaltigungen habe es  schon immer gegeben, erklärte Angela Merkel brüsk, als sie in einer TV-Sendung des ZDF von einer Studiobesucherin auf das schlimme Thema angesprochen wurde. Die Kanzlerin mochte nicht hören, was in Hunderten Polizeiberichten offensichtlich wird. Von ihr ins Land gelassene Asylbewerber erweisen sich als brutale Sexualstraftäter. Sie tun es in massenhaften Gewalt-exzessen wie in der Kölner Sylvesternacht oder bei Überfällen auf Joggerinnen (Rosenheim), Schülerinnen (München) und Bahnfahrerinnen (Tübingen). Selbst die eigene Wohnung bietet Frauen keinen Schutz, wie verschiedene Fälle zeigen. Kein Platz, kein Ort scheint sicher. Ein Zahlenvergleich: 2015 registrierte die Statistik 1688 aufgeklärte Sexualdelikte, die von „Flüchtlingen“ begangen wurden. Das waren durchschnittlich über 140 im Monat. 2016 steigen die Zahlen auf mehr als 300 pro Monat an. Sicherlich ist Hussein K.s Tat schlimmer noch als viele andere sexuelle Übergriffe. Der Afghane ist aber längst nicht der einzige, der hier Schutz findet und es mit grausamer Gewalt dankt. FH