25.04.2024

Preußische Allgemeine Zeitung Zeitung für Deutschland · Das Ostpreußenblatt · Pommersche Zeitung

Suchen und finden
06.10.17 / Jan Heitmann: / Unwürdig

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 40-17 vom 06. Oktober 2017

Jan Heitmann:
Unwürdig

Wenn zwei das Gleiche tun, ist es noch lange nicht das Selbe. Das Oberlandesgericht Hamm hat die Verurteilung eines ehemaligen Berufssoldaten we- gen Volksverhetzung bestätigt. Er hatte bei Facebook mehrere Kommentare veröffentlicht, in denen er kriminelle Ausländer und Zuwanderer unter anderem als „Gesochse“, „Affen“ und „Pack“ bezeichnet hatte. Diese Wortwahl kommt einem bekannt vor, seit sich Spitzenpolitiker der sogenannten etablierten Parteien über AfD-Anhänger und friedliche Pegida-Demonstranten abfällig zu äußern pflegen. Zwar war bei denen nicht auch noch von Affen die Rede, dafür aber von „Mob“, „Nazis“, „Lumpen“ und „Arschlöchern“. Selbstredend hatte das keinerlei strafrechtliche Konsequenzen für Gabriel & Co. Anders im Fall des Soldaten: Das Amtsgericht Detmold verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 3750 Euro. Die Berufungsinstanz bestätigte das Urteil, weil das Vorgehen des Angeklagten geeignet sei, „den öffentlichen Frieden zu stören“ – die Voraussetzung für eine Verurteilung wegen Volksverhetzung.

Gesinnungsstrafrecht ist ein Merkmal repressiver Regime. Sie benötigen eine Strafrechtsnorm wie den Volksverhetzungs-Paragrafen, um Kritiker kriminalisieren und mundtot machen zu können. Der Paragraf 130 des Strafgesetzbuches bietet dafür die allerbesten Möglichkeiten. Durch zahlreiche Änderungen ist er mittlerweile so dehnbar geworden, dass er  nicht nur das verfassungsmäßig garantierte Grundrecht der Meinungsfreiheit systematisch aushebelt, sondern staatlicher Willkür Tür und Tor öffnet. Er ist zu einem Gummiparagrafen degeneriert, mit dessen Hilfe „die Herrschenden“ gegen jeden, der eine ihnen missliebige Äußerung tätigt, vorgehen können. Das ist einer Demokratie unwürdig.