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06.10.17 / Wehrlose Untertanen erwünscht / Ob bei Jägern oder Sportschützen – Mit geradezu unheimlicher Konsequenz versucht der Staat seine Bürger zu entwaffnen

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 40-17 vom 06. Oktober 2017

Wehrlose Untertanen erwünscht
Ob bei Jägern oder Sportschützen – Mit geradezu unheimlicher Konsequenz versucht der Staat seine Bürger zu entwaffnen
Wolfgang Kaufmann

Am 30. Juli 2017 schoss ein abgelehnter Asylbewerber irakisch-kurdischer Herkunft in der Konstanzer Diskothek „Grey“ mit einem M16-Sturmgewehr um sich und tötete den Türsteher. Die Polizei rätselt bis heute, wie die Kriegswaffe in den Besitz des Mannes gelangte. Auf jeden Fall gehört sie zu den 20 Millionen illegalen Schießeisen, die nach Schätzungen in Deutschland existieren. Dieses furchteinflößende Waffenlager scheint Staat und Behörden allerdings wenig zu interessieren. Stattdessen werden Jäger oder andere Besitzer legaler Waffen schikaniert. Das Ziel: die totale Entwaffnung.

Wenn es in Europa in den vergangenen Jahren zu einem Terroranschlag kam, waren die Opfer den Tätern entweder hilflos ausgeliefert oder mussten sich mit unzulänglichen Mitteln wie Stühlen und Tischen verteidigen. Um wie viel glimpflicher wäre wohl manches Attentat ausgegangen, wenn einige der couragierten Bürger am Ort des Geschehens Schusswaffen gehabt hätten? Deshalb sollten die Beispiele von zivilem Heldenmut angesichts mordlüsterner Moslems eigentlich dazu ermuntern, die Zahl zuverlässiger Waffenbesitzer unter der Bevölkerung eher zu erhöhen.

Doch weit gefehlt: Ungeachtet der zunehmenden Terrorgefahr in Europa setzen die Gesetzgeber der Europäischen Union alles daran, dass die Zahl der legalen Waffen in Privathand immer weiter schwindet. Wie irrsinnig diese Strategie ist, zeigt der Umstand, dass es alleine in Deutschland rund 20 Millionen illegale Waffen gibt, so die übereinstimmende Schätzung verschiedener Experten und der Polizeigewerkschaft. Ihnen stehen lediglich 5,5 Millionen legale Waffen gegenüber. Sie sind auf 1,45 Millionen Besitzer verteilt. Mit anderen Worten: Es gibt hierzulande fast vier Mal mehr illegale als legale Waffen. Die Verhältnisse in anderen EU-Staaten sind ähnlich.

Trotzdem konzentriert sich Brüssel vorrangig auf die Bekämpfung des genehmigten Waffenbesitzes – und zwar unter Verweis auf die Terroranschläge der letzten Zeit. Eine hanebüchene Begründung, denn wenn die Moslem-Fanatiker einmal nicht Autos oder Messer als Mordinstrumente nutzten sondern Schusswaffen, stammten diese kaum jemals aus legalem Besitz.

Vorläufiger Höhepunkt der entsprechenden Bemühungen ist die neue EU-Richtlinie über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen vom 14. März 2017. Selbige enthält zwar noch einige Ausnahmen für Jäger, Sportschützen und Sammler, aber der nicht vollständig umgesetzte Entwurf der Regelung zeigt, wohin die Fahrt gehen soll. Am liebsten hätten die EU-Bürokraten nämlich auch noch ein Totalverbot beziehungsweise die Massenbeschlagnahme von Schusswaffen mit Magazinen für mehr als zehn Patronen verfügt. Sogar vor Museen hätten sie nicht halt gemacht und automatische Kriegswaffen aus deren Räumen verbannt. Desgleichen wollten sie Waffenbesitzern obligatorische medizinische und psychologische Tests verordnen. – Nach den nächsten Terroranschlägen werden diese Vorschläge 

sicher wieder die Runde machen. Möglicherweise werden sie dann auch umgesetzt. 

Gleichermaßen ambitioniert arbeiten deutsche Waffengegner an der kontinuierlichen Verschärfung des Waffenrechts. Wenn es nach den Grünen ginge, sollte es praktisch überhaupt keine Schusswaffen mehr in Bürgerhand geben – was freilich nicht zu dem Gerücht passt, dass die Grünen-Ikone Claudia Roth mit einer Walther-Pistole im Handtäschchen herumläuft. 

Die letzte Neufassung des Waffengesetzes wurde vom Bundestag am 18. Mai dieses Jahres beschlossen und trat am 6. Juli in Kraft. Seitdem gelten erhöhte Sicherheitsstandards für die Aufbewahrung von Waffen und Munition: Jetzt muss jeder, der nach dem 6. Juli eine Waffe oder einen Waffenschrank erwirbt, zu „Sicherheitsbehältern“ des Widerstandsgrades 0 greifen. Diese sind extrem schwer und auch sehr teuer, womit der Waffenbesitz für Normalbürger deutlich verkompliziert wird.

Noch größere Brisanz besitzen die neuen Zuverlässigkeitsregelungen im Paragraph 5 des Waffengesetzes. So kann auch Nichtvorbestraften der Waffenbesitz untersagt werden, wenn sie „Bestrebungen verfolgen oder unterstützen, die a) gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder b) gegen den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet sind“. Bisher mussten diese Bestrebungen allerdings ganz konkret nachgewiesen werden. Nun reicht es hingegen schon, dass irgendwelche nicht näher definierten „Tatsachen die Annahme rechtfertigen“, der Betreffende wolle sich entsprechend betätigen.

Durch diesen Gummiparagraphen kann das Waffenrecht natürlich besser gegen politisch missliebige Personen eingesetzt werden. So gibt es mittlerweile Bemühungen, NPD-Mitglieder pauschal für unzuverlässig zu erklären und ihnen anschließend dann den Jagdschein zu entziehen.

Ansonsten reichen auch Banalitäten, um unbescholtenen Besitzern von legalen Waffen die Eignung abzusprechen, diese zu tragen. Kürzlich verlor ein Jäger in Bayern seine Waffenbesitzerlaubnis allein schon deshalb, weil er zum Karneval im Henkerskostüm erschien. Dieser behördliche Willkürakt wurde zwar vor Gericht wieder aufgehoben, doch in anderen Fällen hatten die Besitzer legaler Waffen weniger Glück, wenn sie juristisch gegen Entscheidungen der Verwaltung vorgingen, in denen das geltende Recht auf völlig überzogene Weise zu ihren Ungunsten ausgelegt wurde. Das kann zum einen passieren, wenn der zuständige Beamte zu den notorischen Waffenhassern zählt, zum anderen geht der Trend aber auch ganz allgemein dahin, die Zahl der legalen Schusswaffen in Privathand mit allen erdenklichen Mitteln zu reduzieren. Von einer diesbezüglichen internen Anweisung von „oben“ berichteten kürzlich sächsische Waidmänner, welche höhere Dienstgrade bei der Landespolizei bekleiden, im Vier-Augen-Gespräch mit ihren Jagdkollegen.

Die derzeitige Praxis erinnert in fataler Weise an das Vorgehen der Nationalsozialisten: Die versuchten damals sofort nach der Machtübernahme, sämtlichen Juden im Lande unter Missbrauch der damals geltenden Gesetze die Waffen abzunehmen. Dabei kam es auch zu Razzien und Hausdurchsuchungen. Prominentestes Opfer dieser Politik war Albert Einstein, in dessen Haus freilich nur ein Brotmesser „sichergestellt“ werden konnte. Dem folgte 1938 die offizielle „Verordnung gegen den Waffenbesitz der Juden“.

Natürlich ist es zutiefst undemokratisch, gerade diejenigen gesetzestreuen Bürger zu entwaffnen, welche bereit sind, sich dem aufwändigen Genehmigungsprozedere für legale Waffen zu unterwerfen. Und dumm ist es außerdem, wenn die Ressourcen nicht ausreichen, um eine flächendeckend präsente, schlagkräftige Polizeitruppe zu unterhalten. Aber es passt zum autoritär-kurzsichtigen Politikstil der Berliner Regierung gegenüber „denen, die schon länger hier leben.“ 





Die Vorschriften

Waffenschein, Jadgschein, Waffenbesitzkarte

Wer erlaubnispflichtige Schusswaffen erwerben will, benötigt eine Waffenbesitzkarte. Diese erlaubt jedoch keineswegs auch das Mitführen von Gewehr oder Pistole außerhalb der eigenen Wohnung oder Geschäftsräume beziehungsweise umfriedeten Besitztums. Hierzu ist zusätzlich noch der Waffenschein erforderlich. 

Darüber hinaus gibt es seit 2003 den Kleinen Waffenschein, den diejenigen Bürger beantragen müssen, welche eine

Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalpistole in der Öffentlichkeit bei sich tragen wollen. Jäger wiederum brauchen einen Jagdschein, der sie zugleich berechtigt, die für ihr Tun erforderliche Waffen zu besitzen und unter genau festgelegten Bedingungen mitzuführen.

Vor Erteilung der entsprechenden Genehmigungen prüfen die jeweils zuständigen Behörden sowohl die waffenrechtliche Zuverlässigkeit der Antragsteller als auch deren persönliche Eignung. Wer einen Waffenschein beantragt, muss zudem das Bedürfnis zum Führen erlaubnispflichtiger Schusswaffen nachweisen – was zumeist die höchste Hürde des Verfahrens darstellt.WK


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