EU-Studie: Muslime tolerant
Wien – Rund 92 Prozent der Muslime mit Immigrationshintergrund leben gern mit andersgläubigen Nachbarn zusammen. Allerdings würden sich 17 Prozent unwohl fühlen, wenn ein Familienmitglied einen Andersgläubigen heiraten würde. Das geht aus einer als repräsentativ deklarierten Studie der EU-Grundrechteagentur in Wien hervor. Dafür waren 10500 Menschen in 15 EU-Ländern befragt worden, die entweder selbst Einwanderer waren oder von mindestens einem eingewanderten Elternteil abstammten und sich als Muslime bezeichneten. Unter den Teilnehmern waren sowohl eingebürgerte als auch ausländische Personen. Gefragt wurde explizit nach Andersgläubigen und nicht nach Nicht-Gläubigen.J.H.
Klima kann Fluchtgrund sein
Wien – Das österreichische Bundesverwaltungsgericht hat einem Asylbewerber aus Somalia „subsidiären Schutz“ als „Klimaflüchtling“ gewährt. Als Grund nannte es die Dürre in dessen Heimatland. In der Tat herrschen in Somalia aufgrund anhaltender Hitze Wasser- und Lebensmittelknappheit, von der knapp die Hälfte der rund 14 Millionen Somalier betroffen ist. Kritiker der Entscheidung bemängeln, dass damit die Genfer Flüchtlingskonvention ausgehebelt werde. Jeder sei von den Witterungsverhältnissen individuell betroffen. Würde Dürre im Herkunftsland grundsätzlich als Asylgrund anerkannt werden, könnten bis zu 200 Millionen Menschen allein aus afrikanischen Ländern in Mitteleuropa Aufnahme verlangen.J.H.
Reem Sahwil darf bleiben
Rostock – Das vor gut zwei Jahren durch seine Begegnung mit Bundeskanzlerin Angela Merkel bekannt gewordene Palästinensermädchen Reem Sahwil darf in Deutschland bleiben. Wie die Stadtverwaltung Rostock mitteilte, hat die heute 17-Jährige eine unbegrenzte Aufenthaltserlaubnis mit Niederlassungserlaubnis erhalten und ist damit sicher vor einer Abschiebung. Das gilt auch für ihre Eltern. Reem Sahwil war 2006 im Libanon bei einem Verkehrsunfall schwer verletzt worden. Obwohl der Libanon im Vergleich zu den meisten Ländern Afrikas und Asiens über eine sehr gute medizinische Versorgung verfügt, reiste die Familie zur Krankenhausbehandlung nach Deutschland. Nach Ablauf des Visums beantragte sie Asyl, obwohl bei der Beantragung des Visums in der deutschen Botschaft in Beirut von einer politischen Verfolgung keine Rede gewesen war. Im Juli 2015 nahm Reem am Bürgerdialog „Gut leben in Deutschland“ mit der Kanzlerin teil, in dem sie von ihrem Schicksal berichtete. Nachdem Merkel ihr gesagt hatte, dass manche Asylbewerber in ihre Heimat zurückkehren müssten, brach das Mädchen in Tränen aus. Nun darf Merkels „Vorzeigeflüchtling“ in Deutschland bleiben. Das dürfte in erster Linie auf den daraus entstandenen Medienrummel um ihre Person zurückzuführen sein, denn tatsächliche Asylgründe lagen in diesem Fall nicht vor. Vor wenigen Wochen hat das Mädchen seine Autobiografie veröffentlicht.B.B.